Kann man einen Speicher in einem Mehrfamilienhaus langfristig mieten und diesen zu Wohnzwecken ausbauen? Das Bauamt würde das genehmigen

Hallo an alle Spezialisten rund um Immobilien!

In dem Mehrfamilienhaus meiner Eltern ist, direkt über ihrer Wohnung, ein großer ungedämmter und leerer Speicherraum.

Das Bauamt hat mir gesagt, ich könnte diesen zu Wohnzwecken ausbauen, wenn es 2 Fluchtwege gibt.
Der eine wäre eine Treppe, die an der Speicheröffnung angebaut wird.
Der 2te Fluchtwege könnte ein Durchbruch von der Wohnung meiner Eltern nach oben sein und da könnte man dann auch alle Leitungen, wie Wasser und Strom hochziehen.

Ich habe nun mit dem Hausverwalter über einen Verkauf gesprochen. Dieser meinte aber, dass dies fast unmöglich ist, da nie alle Eigentümer einverstanden sind und die Teilungserklärung geändert werden muss, was ein riesiger Aufwand wäre.

Nun hat er mir aber vorgeschlagen, dass ich diesen Speicher auf lange Zeit (solange das Haus steht) zum Ausbau anmiete, denn dann hätten alle Eigentümer einen Vorteil durch die Mieteinnahmen, für den bisher ungenützten Speicher und er müsste auch nicht auf Kosten der Gemeinschaft gedämmt werden. Auch bräuchte ich dann nicht die Zustimmung aller Wohnungsbesitzer, sondern es reicht die 3/4 Mehrheit zur Vermietung.

Ich bin mir jetzt unsicher und frage nun euch, als Immobilien-Spezialisten, ob diese Vereinbarung funktionieren könnte?

Ich möchte ja nicht unnütz Geld investieren und dann wird nach kurzer Zeit das Mietverhältnis gekündigt.

In den nächsten Jahren steht dann auch noch eine komplette Dach-Renovierung bzw. Erneuerung und der Austausch von Fenster und Türen an…
Meine Mietzahlungen könnten als Einlage für solch teuren Maßnahmen verwendet werden und eine evtl. Sonderumlage geringer ausfallen oder sogar entfallen. Dies wäre auch ein weiteres Argument, da dieses Mietverhältnis ein erheblicher Vorteil für die Eigentümergemeinschaft wäre, den sie sonst nicht hätten.

Danke schon mal im Voraus für eure kompetenten Ratschläge zu diesem Thema.

Nein, das meinte das Bauamt nicht und das wäre auch so falsch.

  1. Fluchtweg Treppenhaus = ganz normal gemeint ist aber das vorh. Treppenhaus geht in eins hoch zum Dachboden. Gibt es da nur eine Einschubtreppe, dann geht das nicht. Dann muss die vorh. Treppe verlängert werden.
  2. Fluchtweg wäre (in kleineren Gebäuden, die kein 2. Treppenhaus brauchen) schlicht das Fenster. Hier kann ggf. die Personenrettung über die Feuerwehrleiter erfolgen. dazu müssen diese Fernster bestimmte Größe haben um das zu ermöglichen.
    Im Dachgeschoss mit Schrägflächen und Gauben oder Veluxfenster als alleiniger 2. rettungsweg ist es etwa aufwändiger, man muss mehr beachten, aber es ist zulässig und möglich.

Eine innere Treppe wie bei Maisonettewohnungen ist zwar zulässig, wenn es aus der höheren Geschoßebene ebenfalls einen Zugang zum Treppenhaus gäbe.
Nur wenn Di sowieso eine abgeschlossene Wohnung haben willst, dann muss auch der Brandschutz gegeben sein, heißt kein Treppenloch in der Elternwohnung. Leitungen kann man von dort hochziehen und muss sie in der Decke gegen Feuer und Rauch dicht verschließen.

Beachte, man kann ja auch im EG oder 1. OG nicht immer das Treppenhaus nutzen, wenn es verqualmt wäre.

Aber das ist das eine Problem.
Das wichtigere ist die Zustimmung der Eigentümer, aller Eigentümer. Denn der Boden ist doch wohl Gemeinschaftseigentum, das Treppenhaus in jedem Fall.
Ob Verkauf oder Miete ist hier gleich schwierig und eigentumsrechtlich kein Unterschied.

MfG
duck313

Danke duck313 für deine Antwort.

Das Mehrfamilienhaus meiner Eltern hat 6 Stockwerke und einen Aufzug, den man in den 7ten Stock, sprich bis zum Dachboden verlängern kann, zu mindestens hat dies der Wartungstechniker so zu mir gesagt. Würde dies auch als 2ter Fluchtweg gelten?

Es gibt vom vorhandenen Treppenhaus eine Einschubtreppe zum Dachspeicher. Laut Architekt, könnte diese zu einer ganz normalen Treppe umgebaut werden, als 1ter Fluchtweg.

Es hilft aber leider nichts, wenn die Aussage des Verwalters nicht stimmt, dass mein Vorhaben, den Speicher zu mieten und als Wohnraum auszubauen, nicht ohne die Genehmigung aller Eigentümer möglich ist.

Wirklich sehr schade, denn es gibt einen Eigentümer, der im Moment nicht zustimmen wird, da er dement und im Heim ist.

Wobei in dem Fall stark wahrscheinlich ist, daß er unter Betreuung steht und je nach Umfang der Betreuung der Betreuer die Rechtsgeschäfte abwickelt. das muß also nicht unbedingt ein Hindernis sein.

Der Fluchtweg ist fuer Notfaelle, deshalb kein Aufzug.
Bedenke
Wird es funktionieren - oder braucht es Strom.
Gruss Helmut

Mir scheint aber, Du hast gar keine Vorstellung von den Baukosten dieses Vorhabens, selbst wenn man mal den Aufzug weglässt. Denn der muss nicht bis ins DG gehen, das wäre purer Luxus.
Für das Geld bekäme man wohl auch ein eigenes Einfamilienhaus.

MfG
duck313

Nachtrag:

Und, wenn es jetzt schon 6 Etagen hat, dann könnte es sein, man kommt mit dem ausgebauten DG womöglich in den Vorschriftenbereich des „Hochhaus“.
Dann geht es überhaupt nicht ! Dann braucht man zwingend ein 2. Treppenhaus.

Hochhaus gilt ab, Höhe des obersten Fußbodens mehr als 22 m über Gelände.

sorry, nicht mein Thema.

Gruß
Bemawe