Kann man einen Wehrmachtshelm bedenkenlos im

… Internet verkaufen?
Hallo Experten, ich habe auf dem Dachboden meiner Oma, die Uniform und den Wehrmachtshelm meines verstorbenen Opas gefunden. Ist es wirklich legal solche Dinge im Internet zu verkaufen? Es gibt zwar Angebote auf ebay, aber ich habe trotzdem Bedenken. Dank

Ich bin mir nicht sicher, allerdings allerdings wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte. Ist ja keine Waffe - und selbst wenn Kinder daran kommen sollten kann nichts passieren.

Wenn du den Artikel nicht verkaufen darfst, wird z.B. eBay den Artikel rausnehmen.

Hallo Bluemchen,
ich meine, ohne jetzt Gesetzesstellen aufzuführen, daß Du die alte Uniform und den Helm von der Wehrmacht des 3. Reiches verkaufen darfst, WENN:

Keine Hakenkreuze und ähnliches verbotenes Nazi-Zeugs drauf oder dran ist. Wenn Du über so ein Hakenkreuz aber z.B. nur einen passenden Stoff-Fleck drübernähst, reicht das auch noch nicht. Dem Käufer darf es nicht möglich sein, nach dem sorgfältigen Abtrennen Deines Aufnähers dann mit blankem Hakenkreuz öffentlich rumzulaufen.
SS-Symbole, diese zackigen 2 S („SS“) - sind strittig. Aber das könnte druchaus auch als ein verbotenes Symbol angesehen werden. (Machs lieber weg!)

Fazit: Alle den Nationalsozialismus verherrlichenden Schriften oder Symbole müssen unwiederbringlich weg sein!
Eine ansonsten normale Uniform und ein normaler Helm aus der Zeit von der Wehrmacht sind o.k. Die darfst Du verkaufen oder verschenken.

Herzliche Grüße
Bernhard

Ich bin kein Experte, aber meine Meinung dazu:
Wenn mir die Sachen gehören würden, würde ich ohne Hemmung verkaufen (wenn ich sie nicht als Erinnerung selbst behalten möchte). Sie wissen doch: wer viel fragt…
Betrachten Sie bitte aber meine Antwort nicht als rechtsicher!
Sorry, wenn ich nicht weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
mr.timer

Leider kann ich Dir dazu keine Antwort geben, denn ich kenne das deutsche Recht zu wenig.
Fetrimu

Hallo,

Uniform und den Wehrmachtshelm meines verstorbenen Opas
gefunden. Ist es wirklich legal solche Dinge im Internet zu
verkaufen?

Antwort nur nach dem Gefühl:
Sollte eigentlich kein Problem sein. Wenn irgendwo ein Hakenkreuz drauf ist, dann?
mfg
Bernd

Hallo bluemchen134,

nach den Informationen im Internet, die ich auf einer Rechtsseite eines Anwalts gefunden habe, ist es nicht erlaubt, solche Gegenstände zu verkaufen, weder in Dtl. noch ins Ausland.

Hier der Link: http://www.aufrecht.de/medienauftritte/nazi-devotion…

Ob es da bei Museen eine Ausnahme gibt, kann ich dir leider nicht sagen, müsste aber eigentlich drin sein. Vielleicht kann man es aber auch nur an ein Museum stiften.

Viele Grüße
Nadine

Wenn du Eigentümer bist, kannst du den Helm verkaufen.

Hallo,
Bedenken hätte ich auch aber ich weiß es nicht wirklich.
Grüße

Hallo, es tut mir leid. Aber in dieser Sache kann ich nicht weiterhelfen. MfG Kockrick

Kannst Du verkaufen,kein Gesetz dagegen.

Hallo, kenne mich da nicht so aus. Mein Gefühl sagt eher nein. VG Lady108

Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar.

Beim Verkauf von Gegenständen, die mit verfassungswidrigen Symbolen versehen sind, ist gem. § 86a StGB zu beachten, dass der Verkäufer u.a. verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Gegenstände mit den betreffenden Zeichen nicht in „falsche Hände“ gelangen und zu propagandistischen Zwecken verwandt werden. Der Verkauf dieser Gegenstände ist gem. § 86a StGB nur statthaft und straffrei, wenn das Ganze der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre oder der Anlage einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung dienen soll.

Am besten verkauft man daher solche Orden an ein seriöses Museum, dass sich streng an die gesetzlichen Vorschriften hält.

Bei Ebay ist es generell verboten Orden / Militärsachen aus der Zeit des dritten Reiches anzubieten, auch wenn die entsprechenden Zeichen unkenntlich gemacht wurden. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien zieht eine sofortige Löschung des Artikels und eine Abmahnung nach sich, die bis zum Ebayausschluss führen kann. Die betrifft u.a. „Artikel mit Bezug zu nationalsozialistischen oder den Nationalsozialisten nahe stehenden Organisationen, z.B. DJ (Deutsches Jungvolk), Harzburger Front, HJ (Hitlerjugend), KdF (Kraft durch Freude), LSAH (Leibstandarte Adolf Hitler), NSDFB (Nationalsozialistischer Deutscher Frontkämpferbund) und der Stahlhelmbund), NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps), RAD (Reichsarbeitsdienst), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel), Waffen-SS.“

Als verfassungswidriges Symbol wird nicht nur das Hakenkreuz (in allen denkbaren Variationen (auch seitenverkehrt, negativ …) gewertet, sondern auch die SS-Runen, der SS-Totenkopf, die SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“, das SA-Zeichen, die SA-Losung „Alles für Deutschland“ sowie die Zeichen und Losungen der anderen NS-Organisationen.