Kann man (FH) neuerdings weglassen bei Dipl.-Ing.?

Hallo!

Stimmt es, dass man sich jetzt nicht mehr Dipl.-Ing. (FH) nennen braucht, sondern den Zusatz (FH) auch weglassen kann, wenn man den Abnschluss an einer Fachhochschule gemacht hat?

LG, Amaryllis

Nein
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad#Form_


Gruß

Dipl.-Ing. (FH) Stefan

Hallo zurĂŒck!

Stimmt es, dass man sich jetzt nicht mehr Dipl.-Ing. (FH)
nennen braucht, sondern den Zusatz (FH) auch weglassen kann,
wenn man den Abnschluss an einer Fachhochschule gemacht hat?

Wo kein KlÀger, da kein Richter :wink: Aber in offiziellen Dokumenten, geschÀftlichen E-Mails, etc. wÀre ich vorsichtig. GrundsÀtzlich gilt auch: Warum nicht gleich den ganzen Titel weglassen, wenn man seine Ausbildung vertuschen will?

Erst seit Bachelor und Master werden die (FH) weggelassen, da die AbschlĂŒsse (formal) gleichgestellt sind.

Warum willst du das (FH) eigentlich weglassen? Ich z.B. steh voll zu meinem erweiterten Grad, da ich froh bin um meine praxisnahe Ausbildung und (v.a. im operativen IndustriegeschĂ€ft) ĂŒberhaupt keinen Vorteil darin sehe, einen theorieverliebten Uni-Abschluss vorzutĂ€uschen.

Gruß, Leebo

Hallo Amaryllis,

hier ist wirklich vorsicht geboten!

Mir ist im Berufsalltag schon sehr hĂ€ufig aufgefallen, dass viele TrĂ€ger von FH-Titeln es hier nicht so genau nehmen und das (FH) gerne weglassen. Ich selbst sehe dies auch weniger kritisch, der Gesetzgeber schreibt hier aber deutlich vor, wie die Titel zu fĂŒhren sind. Nun ja, wir sind hier halt in Deutschland (es lebe der BĂŒrokratismus).

Ich denke aber, dass im Zuge der Umstellung auf Bachelor und Master diese Regelung eigentlich bald antiquiert sein wird. Schließlich unterscheidet ja heute auch niemand zwischen Uni und FH B.Sc. bzw. M.Sc.-AbschlĂŒssen. Diese werden zuzusagen in einen Topf geworfen.

Mit dem Weglassen des (FH) beim Dipl.-Ing. auf der Visitenkarte, wÀre ich jedoch trotzdem vorsichtig. Dies ist nÀmlich tatsÀchlich kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Zumindest noch nach aktueller Gesetzregelung.

Gruß

Tomcheck

Hallo,

aber wenn man CDU-Mann Dieter Jasper ansieht, dann ist sogar das Angeben eines gekauften Doktortitels nur ein Kavaliersdelikt :wink:

Gruß, Leebo

Moin,

Ich selbst sehe dies auch weniger
kritisch, der Gesetzgeber schreibt hier aber deutlich vor, wie
die Titel zu fĂŒhren sind.

dann hast Du sicher auch §§, in denen das so steht.

In der Firma, fĂŒr die ich bis vor einige Zeit arbeitete, wurde nie ein ‚FH‘ oder ‚UniversitĂ€t‘ oder sonstewas auf die Visitenkarten oder EmailanhĂ€nge geschrieben.

Da hat sich meines Wissen niemand, auch kein Außenstehender daran gestört.

Gandalf

N’abend

kritisch, der Gesetzgeber schreibt hier aber deutlich vor, wie
die Titel zu fĂŒhren sind.

dann hast Du sicher auch §§, in denen das so steht.

In Bayern zB im Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)

Art. 67 FĂŒhrung akademischer Grade deutscher Hochschulen
1 Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen verliehenen akademischen Grade dĂŒrfen nur gemĂ€ĂŸ der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form gefĂŒhrt werden ; wird der Doktorgrad in abgekĂŒrzter Form gefĂŒhrt, so muss die Fachrichtung nicht angegeben werden. 2 Entsprechendes gilt fĂŒr ehrenhalber verliehene akademische Grade.

Also wieder die entsprechenden Landes-Hochschulgesetze studieren um zu wissen wo sich was und wie nennen darf 


Gruß
Wawi

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Hallo Wawi,

aber gibt es wirklich einen dokumentierten Fall, bei dem jemand wegen sowas verurteilt wurde? Klar, Gesetze sind da, um eingehalten zu werden
 aber ich find das schon etwas kleinkariert, wenn man angezeigt wird, weil man (wieso auch immer) das (FH) wegließ.

Außerdem verwischen die Grenzen nach ein paar Jahren im Beruf sowieso
 es kommt dann auf die FĂ€higkeiten, FlexibilitĂ€t und auch den kontinuierlichen Wissensdurst der Person drauf an und nicht auf einen Titel, der auf irgendeiner Urkunde daheim im Schrank verstaubt.

Aber Titelbeharrlichkeit ist ja auch typisch deutsch :smiley:

Gruß, Leebo

Guten Morgen

aber gibt es wirklich einen dokumentierten Fall, bei dem
jemand wegen sowas verurteilt wurde?

Da gibt es sicher grĂ¶ĂŸere Experten als mich, aber ich habe zumindest bislang nicht davon gelesen.
Wenn es „lediglich“ um das unrechtmĂ€ĂŸige FĂŒhren von akademischen Graden geht, wird wohl das Verfahren idR gegen gegen Zahlung einer Geldbuße(?) eingestellt. Was ich so gelesen habe bezieht sich das aber auch nur auf grundsĂ€tzlich falsche Dr. oder Dipl.
Ich glaube kaum dass sich jemand am fehlenden (FH) anstoßen wird.

Klar, Gesetze sind da, um
eingehalten zu werden
 aber ich find das schon etwas
kleinkariert, wenn man angezeigt wird, weil man (wieso auch
immer) das (FH) wegließ.

Sehe ich auch so. Gefragt war ja nur nach der Rechtsgrundlage :smile:

Aber Titelbeharrlichkeit ist ja auch typisch deutsch :smiley:

Naja, ich denk die Ösis können da fast noch besser mithalten :wink:

Schöne Ostern noch
Wawi

Hallo

meines Wissens ist Dipl.Ing kein Titel (wie das hier öfters geschrieben ist), sondern ein akademischer Grad, der per Urkunde ĂŒberreicht wird. Da die Ausbildung an der FH keine akademische Ausbildung ist, die Ingenieursausbildung aber viele Parallelen hat, wurde vor Jahrzehnten aus dem graduierten Ingenieur (Ing.grad) ein Dipl.Ing mit dem Zusatz FH. Wird das FH weggelassen, verwischt man die Unterschiede.

Gruß
GĂŒnther

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Einmal kurz lachen
Hallo,

Da die Ausbildung an der FH keine
akademische Ausbildung ist,

Nanana
 jetzt wirds aber mittelalterlich :wink:Eine Fachhochschule verleiht sehr wohl akademische Grade und die Ausbildung ist sehr wohl akademischer Natur.

Gruß, Leebo

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Moin

Da die Ausbildung an der FH keine
akademische Ausbildung ist,

hui, da hat wohl jemand eine Profilneurose :wink:
Aber spÀtestens mit der Bolognareform ist der Unterschied auch formal entfleucht.

Gandalf

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