kann man für eine andere person ein geschäftskonto eröffnen?
Kommt drauf an… die Regel ist nein, aber es gibt Ausnahmen:
Ich denke da an Kinder, Notaranderkonten, Personen die Generalbevollmächtigt sind.
Hallo !
grundsätzlich : n e i n
aber wie überall im Leben gibt es immer Ausnahmen
Um hier vernünftig antworten zu können, müsste man
einfach mehr über die Ausgangssituation wissen…
Trotzdem
viel Glück dabei
heddygg
Schönen Dank für die unkonkrete Frage.
Banken sind verpflichtet sich über die Identität der Kontoinhaber Gewissheit zu verschaffen. Das geschieht immer durch Vorlage eines Ausweises. Firmen sind meist registriert und geen Einsicht ins Handelsregister, und sie werden von einer natürlichen Person vertreten, die wieder ihren Ausweis zeigen muss.
Deshalb die Antwort: Nein