Hallo, soweit ich verstanden habe gilt Folgendes:
- Verkauf von Kryptowährungen ist privates Veräusserungsgeschäft.
- In meinem Steuerbescheid 2020 steht: „Verlustvortrag für die Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften“
- Verkauf von Optionsscheinen ist privates Veräusserungsgeschäft.
Meine Fragen jetzt sind:
- Kann ich meine Gewinne aus Kryptowährungen im 2021 mit dem Verlustvortrag aus 2020 verrechnen?
- Kann ich meine Gewinne aus Kryptowährungen im 2021 mit den Verlusten aus Optionsscheinen im 2021 verrechnen?