Kann man hier Erben?

Moin,
ich habe in den vergangenen Jahren als ich und sie noch ledig waren eine ETW gekauft.
Also Meier und Schulze
Jetzt heißen wir aber beide Schulze.
Frage:
Muß zwingend der Grundbucheintrag geändertwerden?
Um bei Scheidung oder Tod keine Probleme zu bekommen?
Kosten der Prozedur, wenn unbedingt Notwendig, die normale Rate für den Grundbucheintrag?
Voll oder evtl. nur die Hälfte?
d.

Du vermischt hier offenbar verschiedene Dinge. Wenn Du die Wohnung alleine gekauft hast, ist sie auch einzig und alleine dein Eigentum, vollkommen egal, ob Du geheiratet und/oder den Namen geändert hast. Die Wohnung fällt in die Erbmasse nach Dir und wird dann nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament/Erbvertrag) ausschließlich von Dir vererbt. Sollte deine Frau diese Wohnung alleine nach Dir erben, würde sie wiederum in ihre Erbmasse fallen und von dort an ihre Erben gehen.

D.h. aufgrund der Geschichte mit den Namen ist hier nichts zu veranlassen.

Wenn Du aber möchtest, dass deine Frau nun auch Miteigentümerin der Wohnung werden soll, um im Erbfall dann schon mal Eigentümerin der halben Wohnung zu sein, damit nur noch die 2. Hälfte ins Erbe fällt, muss die 1. ideelle Hälfte der Wohnung zu Lebzeiten auf die Ehefrau übertragen werden. Dazu braucht es einen notariellen Übertragungsvertrag auf den dann natürlich auch eine entsprechende Änderung des Grundbuchs erfolgt. Beides ist natürlich kostenpflichtig.

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Danke für Deine schnelle Antwort.
Habe mich wohl nich klar genug ausgedrückt.
Im Grundbuch ist meine Frau mit ihrem damaligen Namen
mit eingetragene Besitzerin . Also mit 50%
Jetzt heißt sie aber nicht mehr Schulze sondern schmidt.
Is aber doch immer noch die selbe Frau.
Sie kann doch einwandfrei nachweisen - das war ich nur früher als Mädchen.
d

Vollkommen unproblematisch! Da muss nichts unternommen werden.

Eben, wo ist dann das Problem?