Kann man im krankenschein in Urlaub fahren

Hallo an alle,
meine Frau hat sich vor drei Tagen den Arm gebrochen.
In drei Wochen haben wir Urlaub und haben auch schon gebucht.
Meine Frage : Kann meine Frau mit in Urlaub oder gibt es Probleme mit der Krankenkasse , Arbeitgeber usw.

Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe

Das kommt auf den Urlaub an. Man hat sich so zu verhalten daß es dem Genesungsprozeß förderlich ist. sprich: Spazierengehen am Bodensee ist Okay, Klettern am Watzmann nicht.

Kann man im Krankenschein in Urlaub fahren

Schwerlich
:smile:

Hallo

Wenn Du schon gleich dort nicht nachfragen möchtest, wie wäre es mit einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt? Vielleicht gibt es dort die Auskunft, dass sich der Urlaub positiv auswirken könnte …

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

solange ein AN in der Entgeltfortzahlung durch den AG ist, gibt es keine „Ortsgebundenheit“. Auch Auslandsaufenthalte sind während dieser Zeit grundsätzlich zulässig, denn das hier ist eine unausrottbare „urban legend“

des Arbeitsrechts.
Seit gut 40 Jahren (BAG vom 13.11.1979, 6 AZR 934/77) gilt der Grundsatz, daß der AN lediglich genesungswidriges Verhalten zu unterlassen hat. Dazu gehört z. B. das Versäumen notwendiger Therapiemaßnahmen. Dies muß wie schon empfohlen im konkreten Einzelfall mit dem behandelnden Arzt besprochen werden und von diesem ggfs. auch bescheinigt werden.

Bis zum Ende der Lohnfortzahlung hat auch die Krankenkasse hierbei grundsätzlich nichts zu melden.
Erst ab dem 1. Tag des Bezuges von Krankengeld kann die Krankenkasse bei ungenehmigten Auslandsaufenthalt das Krankengeld streichen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Kasse - abhängig von den konkreten Einzelfallumständen. Denn auch viele KK-Mitarbeiter behaupten gerne, daß die KK während eines Auslandsaufenthaltes nicht zahlen dürfe. Das ist aber so pauschal falsch.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
eigentlich schon alles geschrieben - solange Entgeltfortzahlung, ist die Kasse raus.
Grundsaetzlich gilt bei Krankengeldbezug - Urlaub innerhalb von Deutschland geht und da natüerlich auch mit Krankengeldzahlung. Urlaub im Ausland ist genehmigungspflichtig durch die Kasse und es kommt auf den Einzelfall an.
Bei einem Armbruch dürfte es wohl keine Probleme geben. Und mittlerweile gilt meines Wissens nach auch, wenn die Kasse genehmigt, dann wir auch weitergezahlt.
Ich kenne auch nur solche Fälle, bei denen die Kasse nicht genehmigt hat, Versicherte/r trotzdem gefahren ist und die Kasse dann für die Dauer des Auslabndsaufenthaltes dann kein Kranekn geld gezahlt hat, der Fall, also die Arbeitsunfähigkeit deshalb nicht unterbrochen wurde.
Gruss
Czauderna

Das hast du bestimmt anders gemeint, oder? Denn so wäre es richtig:

Man hat sich so zu verhalten, dass es den Genesungsprozess nicht behindert.