Kann man Kursgewinne durch Kursverluste steuerlich reduzieren?

Kann man Kursgewinne durch Kursverluste steuerlich reduzieren (Einkommenssteuer)?

Was sind die Voraussetzungen? Muss es sich bei beiden um Positionen handeln, die nach 2009 (EInführung Abgeltungssteuer) gekauft wurden?

Gibt es zeitliche Haltefristen (wie früher - 1 Jahr)?

Müssen beide Aktionen im gleichen Jahr sein?

Ja. Normalerweise geschieht das aber automatisch. Einfachster Fall: Depot bei einer Bank, eine Veräußerung mit Verlusten, eine mit Gewinnen im selben Jahr, das wird dann über die Töpfe verrechnet.

Ja.

Nein.

Ja, wobei es ggf. auch die Möglichkeit eines Verlustvortrags gibt.

Wenn du das Problem konkreter umrissest, könnte man spezifischere Antworten geben.

Ich habe demletzt Aktien mit entsprechend etwas höherem Veräusserungsgewinn verkauft (mit Steuer). Ich habe aber auch Aktien bzw. Fonds mit Verlusten in einem anderen Depot. Jetzt kam mir die Überlegung diese auch zu verkaufen. Macht das Sinn?

Auch bei unterschiedlichen Banken / Depots?

Also über Freistellungsauftrag? Dann solltest du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, Anlage KAP. Du erhältst im Frühjahr von den Banken bzw. depotführenden Stellen eine Steuerbescheinigung mit den Veräußerungsgewinnen / -verlusten. Du musst dann die Beträge der jeweiligen Zeile zusammenrechnen.

Ja, das macht Sinn, denn damit gleichst du zumindest so aus, wie wenn Gewinn und Verlust bei der selben Bank angefallen wären. IdR bekommst du auch noch mehr raus (Günstigerprüfung).

Du solltest dir vielleicht noch kurz überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass diese Aktien noch so sehr im Wert steigen, dass eventuelle Steuerersparnisse dadurch deutlich überstiegen werden.
Obwohl, ich bezweifle eigentlich, dass Überlegungen einen da weiterbringen können.