Kann man mit einem (freiberuflichen) Dozentenvertrag auch in Österreich arbeiten?

Unser deutsches Startup möchte nach Österreich verkaufen, also eine Form von Import/Export betreiben.
Was sind hierbei mögliche Stolpersteine? (Gesetze, Steuern, insb. Mehrwertsteuer, Buchhaltung)
Weiterhin verwenden wir in Deutschland Dozentenverträge. Kommen österreichische Staatsbürger dafür auch in Frage?

Danke für eure Hilfe!

Servus,

wegen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt es nur in der Schweiz) ist es wichtig, dass Du die Begriffe „Import/Export“ sofort wieder vergisst und nie wieder hervorholst, solange Ihr keine Lieferungen, sondern Dienstleistungen ausführt. Sonstige Leistungen eines deutschen Unternehmers für Leistungsempfänger in Österreich werden bei der Umsatzsteuer vollkommen anders behandelt als Lieferungen nach Österreich.

Einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB kann man mit jeder geschäftsfähigen Person abschließen; ihre Staatsangehörigkeit hat darauf keinen Einfluss.

Schöne Grüße

MM

Um den Unterschied „offizieller Name“ und „funktional richtiger Name“ klarzustellen, gibt es diesen Text aus Wiki:

„Die in Deutschland und Österreich als „Umsatzsteuer“ bezeichnete Steuer ist dem fiskalischen Gehalt nach eine Mehrwertsteuer. Die Verwendung des Begriffes „Umsatzsteuer“ synonym für „Mehrwertsteuer“ ohne den erklärenden Zusatz „mit Vorsteuerabzug“ ist irreführend.“

Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Wir haben hier eine Mehrwertsteuer in Deutschland, die im Gesetz Umsatzsteuer genannt wird. Durch den Vorsteuerabzug IST es aber faktisch eine Mehrwertsteuer. (zum Glück)

Bei dem Verkauf nach Österreich kommt es zunächst darauf an, was du dahin verkaufst und an wen sowie von wo aus du lieferst.

Zwei Grundfälle will ich mal skizzieren, aber eine genaue Prüfung kann bei solchen rudimentären Angaben natürlich nicht erfolgen.

Verkaufst du an einen Unternehmer, der eine österreichische Umsatzsteuer-Identnummer verwendet und lieferst von Deutschland aus nach Österreich, dann hast du eine innergemeinschaftliche Lieferung, diese ist steuerbar aber steuerfrei, der Österreicher würde selbst in Österreich versteuern.

Sollte der Abnehmer kein Unternehmer sein, dann hast du eine Lieferung, die (soweit keine Besonderheiten vorliegen) in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist.

Falls es sich um Dienstleistungen handelt, hat ja Aprilfisch sich schon dazu geäußert.

Vielleicht wäre das Startup gut beraten, sich einen Steuerberater zu leisten.

Servus,

weder im UStG, noch im UStAE, noch in den UStR ist irgendwo der Begriff „Mehrwertsteuer“ erwähnt, der aus dem europäischen Steuerrecht stammt.

Wenn man sich die Verwendung dieses Begriffs angewöhnt, der für die deutsche Umsatzsteuer sehr verwackelt und damit falsch ist, hat man die beste Garantie, ausschließlich unbrauchbare Quellen zu finden. Das ist für jemanden, der sich eben erst Grundlagenkenntnisse aneignet, fatal. Zwar ist das Schweizer Mehrwertsteuergesetz dem deutschen UStG sehr ähnlich, aber es kann trotzdem im Einzelnen fiese Folgen haben, wenn man auf der Suche nach deutschem Umsatzsteuerrecht nur Schweizer Quellen konsultiert.

Dass die abzuführende USt (= eingenommene USt minus Vorsteuerabzug) irgendwie anders als Umsatzsteuer hieße, ist ebenfalls verkehrt. Die einfachste Quelle dafür sind die amtlichen Formulare für USt-Voranmeldungen und für USt-Erklärungen.

Nun gut - im Handwerk wird jedem Azubi im ersten Jahr beigebogen, dass es keine Glühbirnen und keine Schraubenzieher gibt. Merkwürdig, dass es im Steuerrecht offenbar nicht auf die saubere Verwendung von Begriffen ankommt.

Schöne Grüße

MM

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Danke für die Hilfe!