Kann man mit magisterabschluss + erstem

Hallo,

mein Name ist Oliver und ich benötige dringend Euren Rat bzw. Hinweise in einer für mich schwierigen Situation.
Ich habe einen Magisterabschluss M. A. in Soziologie, Nebenfächer Pädagogik und Psychologie (Gesamtnote: Gut). Ebenfalls besitze ich das erste Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen für die Fächer Politik und Geschichte (Note: 1,71). Eine kaufmännische Ausbildung habe ich ebenfalls absolviert(Note: Sehr gut).
Das Lehramtsstudium war ein Zweitstudium und ich habe nach der ersten Staatsprüfung sofort das Referendariat absolviert. Die zweite Staatsprüfung habe ich im ersten Versuch nicht bestanden. Genauer gesagt ich habe die Module und die schriftliche Arbeit bestanden aber nicht die Lehrproben. Den entsprechenden Widerspruch habe ich sofort eingelegt zumal ich 4 Wochen vor der Prüfung eine Prüferin schriftlich wegen Befangenheit abgelehnt habe (bin diesbezüglich nicht der erste gewesen). Ich weiß bis heute nicht warum ich nicht bestanden habe, nur dass die Lehrproben nicht ausgereicht haben. Die Prüfungsakte erhielt ich erst nach 5 Monaten nachdem meine Anwältin mehrfach angefragt hatte und mit Rechtsmitteln gedroht hatte. Die Akte gibt aber auch keinen richtigen Aufschluss, zumal die Prüfer sich teilweise widersprechen. Die einzigen beiden erkennbaren Vorwürfe konnten erfolgreich widerlegt werden und hätten für ein Nichtbestehen niemals ausgereicht. Zusätzlich habe ich zwei Gutachten eingereicht, die ebenfalls zu dem Ergebnis führen, dass keine genauen Punkte für das Nichtbestehen formuliert sind bzw. erkennbar sind. Meine Mentorin, diese hatte der Prüfung als Gast beigewohnt, sagte mir klar, dass die Prüfung nach ihrer Ansicht bestanden war.
Man wollte mich nun seitens des Studienseminars förmlich zur Wiederholungsprüfung drängen und das Amt für Lehrerbildung bot einen komplett neuen Prüfungsausschuss an; Auflagen für die Wiederholungsprüfung wurden auch keine erlassen. Ich lehnte dies ab, da ich nicht eine Prüfung wiederholen kann, ohne zu wissen, warum ich nicht bestanden habe. Letztlich blieb mir nur die Kündigung oder ich hätte mich zur Wiederholungsprüfung anmelden müssen. Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht dauert weiter an und ich bin zum Warten verurteilt. Meine Nachversicherung für die gesetzliche Rentenversicherung - diese wollte die Bzügestelle nach meiner Kündigung vornehmen - wurde gestoppt, da man dort davon ausgeht, dass ich in den öffentlichen Dienst zurückkehre.

Wie ich Euch dargelegt habe, befinde ich mich in einer besonders schlimmen Situation, da der Rechtsstreit nun schon 1 Jahr andauert und Bewerbungen sich für mich - trotz meiner Qualifikationen - schwierig gestalten. In meinem Lebenslauf ist durch den Prüfentscheid und meine Klage eine Lücke entstanden, die ich bei jedem Bewerbungsgespräch erklären darf. Meistens bekomme ich die gleiche Antwort: Man gehe davon aus - sollte meine Klage erfolgreich sein - dass ich in den Lehrerberuf zurückkehre oder einen weiteren Prüfungsversuch starte. Die Absage folgt dann auf dem Fuß.

Meine Frage an Euch: Gibt es eine Möglichkeit, mit meinen bisherigen - oben aufgeführten - Qualifikationen zu unterrichten bzw. im Bereich der Jugendarbeit einen Job zu finden. Was kann ich nur machen?

Für Eure Hilfe im Voraus herzlichen Dank und freundliche Grüße

Oliver