Guten Morgen,
ich habe nachdem ich vorgezogen einberufen wurde (01.04) und ich z.Z. noch eine feste Arbeitstelle hab aus der Not heraus verweigert. Da ich ab nächstes Jahr zum Sommersemester studieren möchte, erschien mir das als beste Lösung. Ich arbeite noch bis zum 30.06 und mache dann 9 Monate Zivi. Nur nun finde ich keine passende Zivildienststelle und wollte nachfragen ob es noch möglich ist einfach zum 01.07 zur Bundeswehr zu gehen. Ich habe wie gesagt nur aus Zeitlichen/Beruflichen gründen verweigert.
Hmmm da bin ich mir nicht ganz sicher.
Theoretisch wärs möglich auch mit Verweigerung zum Bund zu gehn. Dann aber nicht mehr zum Wehrdienst sondern als Zeitsoldat.
aber versuch doch für solche Fragen dein Kreiswehrersatzamt anzurufen. Schilder ihnen dein Problem und die können das dann direkt in die Wege leiten…
Gruß
Ich denke, dass das durchaus noch möglich ist. Klarheit könnte ein Anruf bei dem für deinen Kreis zuständigen Kreiswehrersatzamt schaffen. Einfach da anrufen und sagen was du willst, dir werden dann schon sagen was zu tun ist.
Aus meiner Sicht sollte das allerdings machbar sein, wenn sich dein körperlicher Zustand nicht gravierend verändert haben sollte.
Grüße aus NRW =)
muppetsmember:
Moin readmore!
Ein Verweigern des Wehrdienstes gibt es nur aus Gewissensgründen.
Was du beschreibst, ist eine Zurückstellung vom Wehrdienst aus persönlichen Gründen. Das ist etwas anderes und zeitlich befristet. Diese Zurückstellung läßt sich grundsätzlich mit Hilfe des Kreiswehrersatzamt entweder verlängern oder verkürzten.
Soltest du aus Gewissensgründen vom Wehrdienst freigestellt worden sein (bist für Ersatzdienst ((Zivildienst)) eingeplant), du aber JETZT aus „Lebensplanungsgründen“ doch zu Bw wollen, geht das NUR mit einem Gespräch beim zuständigen Kreiswehrersatzamt. Die werden dich mit Sicherheit fragen, wieso dein Gewissen plötzlich eine Kehrtwendundung gemacht hat.
Ob das mit dem 01.07. klappt, wage ich zu bezweifeln, da es für die Bürokratie m.M. nach zu knapp ist.
Du solltest es aber trotdem probieren, dich aber beeilen, da es ja um dich geht und das Kreiswehrersatzamt sich dahingehend nicht um dich kümmert, sondern du willst etwas von „denen“.
Viel Glück
Nur um den reinen Grundwehrdienst zu machen oder um dich
zu verpflichten?
Ersteres bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine zu
wissen, wer raus ist, ist raus.
Zu zweitens kann ich dir ne sichere Antwort geben. Sofern
Du körperlich geeignet bist, wirst Du genommen.
Viele Grüße
Hi muppetsmember,
ich hab zwar theoretisch aus gewissensgründen verweigert, nur dies aus der Not heraus. Ich wollte zur Bundeswehr, nur der Zeitpunkt hat nicht gepasst. Vor meiner Einberufung sagte mir das KWEA vielleicht 01.04. und sicher 01.07… Also dacht ich mir kann ich noch meinen Vertrag bei meiner Arbeitstelle erfüllen, mache 9 Monate Bund und gehe dann ende März studieren. Nur dann kam der Einberufungsbefehl zum 01.04…
Also kann ich wenn ich Anfragen würde noch zum Bund?
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Hi, das wäre nur der reine Grundwehrdienst
Hallo,
ich weiß nicht, ob das geht. Ein kurzer Anruf beim zustänigen Kreiswehrersatzamt vor Ort sollte die Frage aber umgehend beantworten.
Vermutlich haben Sie in der Verweigerung aber ja „Gewissensgründe“ genannt, denn „berufliche Gründe“ haben zumindest früher nicht gereicht zum Verweigern. Hier müsste man ja vielleicht einen inhaltlichen Grund für die Meinungsänderung finden. Andererseits freut sich die Bundeswehr vermutlich über jeden, der nicht verweigert…
Die Antwort vom Kreiswehrersatzamt würde mich interessieren!
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Hertzog
Für den Grundwehrdienst werden die Dich wahrscheinlich
nicht mehr heranziehen. Aber Du kannst ja das KWEA nochmal
besuchen und dort Deinen Sinneswandel Kund tun und ein
eventuelles Interesse an einer Weiterverpflichtung
heraushängen lassen. Das könnte funktionieren.
Hi readmore
ich verstehe deine Nachfrage so, das du zum 01.04. einberufen wurdest und nicht (erfolgreich) verweigert hast.
Die Bw will dich also haben, sprich: das KWEA hat dich NICHT ausgeplant , sondern eingeplant.
Das wiederum bedeutet, das du jetzt immernoch einen Antrag auf Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen stellen kannst (mit dem Problem des finden eines Ersatzdienstplatzes), oder aber jetzt ganz schnell einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zu deinem „Wunschtermin“ stellst.
Du MUßT auf jeden Fall zügig zum KWEA und dich in irgendeiner Weise zur Einberufung melden, da ohne das zu tun, an der Einberufung zum 01.04. sich nichts ändert und du am Termin erscheinen mußt.
DU MUßT HINGEHEN UND DAS REGELN!!!
oder mit der Planung des KWEA UND den Folgen für dich, leben.