Es geht nicht primär darum, daß der Käufer gewerblich handelt, sondern darum, daß es sich bei Borsäure nach EU-Recht um einen besonders besorgniserregenden Stoff handelt, der u.a. Mißbildungen verursacht. Aus diesem Grunde darf er nach deutschem Recht nur an sachkundige Personen abgegeben werden, was wiederum heißt, daß der Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er das Zeug an Hinz oder Kunz verkauft.
Dich persönlich betrifft das dann insofern nicht, außer daß Du halt mit einer sehr bedenklichen Substanz hantierst.
Gruß
C.