Beispielweise in einem Praktikum, Volontariat etc. pp
In der Probezeit einer Anstellung? In einem Praktikum? Das sind deutlich unterschiedliche Dinge… Grundsätzlich hat man auch in der Probezeit Anspruch auf Erholungsurlaub, und zwar pro Monat ein Zwölftel des zustehenden Jahresurlaubs. Vollen Zugriff auf die Urlaubszeit hat man erst nach Bestehen der Probezeit.
Vollen Zugriff auf die Urlaubszeit hat man erst nach Bestehen der Probezeit.
Nein, nach 6 Monaten.
Eine Probezeit kann auch nur 4 Wochen vereinbart sein.
Krümel
Hallo,
Mit Probezeit hat das ganze nichts zu tun, obwohl es meistens zeitlich deckungsgleich ist.
Die Wartezeit für die Urlaubsbeanspruchung resultiert aus § 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
&Tschüß
Wolfgang