Kann man unerwartet hohe (Reise-)Übergepäckkosten vom Reiseveranstalter zurück fordern?

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Hilfe bin heute aus dem Urlaub wieder gekommen.
Habe Ende April eine Reise für zwei Personen in die Türkei über ab-in-den-Urlaub.de gebucht, welche dann über den Reiseveranstalter For You Travel GmbH lief. Der Hinflüg ging über die Fluggesellschaft Germanwings, bei der man 23 KG Gepäck aufgeben darf und der Rückflug wurde über die Fluggsellschaft Tuifly abgewickelt, bei der die Reisegepäckangabe nicht so verständlich war, einmal war die Rede von nur 15 KG und einmal was von 20 KG und auch noch unterschiedliche Tarife.

Ich dachte mir 15 KG kann ja nicht sein, war ja immer so um die 20 KG die mein allgemein bei Fluggessellschaften haben darf/ durfte. Haben uns dann nach den Angaben von Germanwingswings orientiert und ca. 20 KG Reisegepäck jeder gehabt, das war kein Problem, nur beim Rückflug mit Tuifly kam dann der große knaller, jeder von uns dürfe nur 15 KG Reisegepäck haben, beide zusammen hatten wir dann 12 KG Übergepäck, die wir angeblich, da wir nichts weiter als die Reiseunterlagen vom Reiseverantalter, die wir per E-Mail zugeschickt bekommen haben dabei hatten, also keine gesonderten Flugtickets.

Ist es dann rechtens uns 120,00€ für Übergepäck zu berechnen? Bzw. kann man das vom Reiseveranstalter zurück fordern?

Weil, wie soll man bitte wenn man auf dem Hinflug noch 23 KG mit nehmen durfte, sein Reisegepäck auf 15 KG reduzieren?! Das ist doch unmöglich. Denke das war nicht richtig kalkuliert.

Wäre nett, wenn ihr/ Sie mir weiterhelfen könnten, ob ich das jetzt so akzeptieren muss oder mich wehren kann (Geld zurückfordern).

Danke schon mal im vorraus, würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen!

Viele Grüße

?! QUESTION ?!

Zur Info Reisegepäckbestimmungen von Tuifly laut Internetseite:

Für Flüge mit der Fluggesellschaft TUIfly mit  Abflug ab 01.05.2014 und Buchungsdatum ab 18.03.2014 liegt die Freigepäckgrenze für aufgebendes Gepäck im Perfect Tarif  bei  20kg. Bei zusammenreisenden Personen darf das gesamte aufgegebene Gepäck die Freigepäckgrenze von  20 kg   pro Gepäckstück nicht überschreiten. Im Pure-Tarif ist kein Freigepäck inkludiert. Gepäckstücke mit unterschiedlichen Gewichtsbeschränkungen können individuell hinzugebucht werden.
Für Flüge mit der Fluggesellschaft TUIfly mit Abflug ab 01.05.2014 und Buchungsdatum ab 10.09.2013 bis 17.03.2014 liegt die Freigepäckgrenze für aufgebendes Gepäck bei 15 kg. Bei zusammenreisenden Personen darf das gesamte aufgegebene Gepäck die Freigepäckgrenze von 15 kg pro Gepäckstück nicht überschreiten. Bei Buchung des Premium Economy Services erhält der Fluggast auf Flügen mit der Fluggesellschaft TUIfly ein Gepäckstück bis 30 kg. Einzelne Gepäckstücke dürfen max. 32 kg wiegen und die Abmessungen von maximal 80 x 65 x 45 cm nicht überschreiten. Abhängig vom gebuchten Tarif haben Kinder und Kleinkinder Anspruch auf Freigepäck und Handgepäck. Für Inhaber der TUI Card Gold liegt die Freigepäckgrenze für ein Gepäckstück auf Flügen mit der Fluggesellschaft TUIfly bei 30 kg (bei Buchungen über einen Reiseveranstalter können unter Umständen abweichende Regelungen gelten).

Aus Sicherheitsgründen ist Ihr Reisegepäck Beschränkungen und Auflagen unterworfen. In bestimmten Fällen sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zu beachten. Zusatzgepäck mitnehmen? Kein Problem! Falls Sie mehr Gepäck als das zulässige Freigepäck mitnehmen möchten, melden Sie Ihr Zusatzgepäck einfach online an und sparen Sie zum Beispiel im Perfect Tarif bis zu 115 € gegenüber der Anmeldung am Flughafenschalter. Zusatzgepäck online anmelden >>>  Hinweis:smiley:ie nachstehenden Regelungen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUIfly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für das Reisegepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Regelungen und Gebühren.

Moin,

bei einer Veranstalterbuchung bekommst Du bei TUIfly das, was der Veranstalter für Dicht eingekauft hat – wohl 15 kg. Du hast einen Vertrag mit dem Veranstalter, nicht mit der Fluggesellschaft geschlossen.

Das ist dumm gelaufen, was wohl damit begonnen hat, über ab-in-den-urlaub.de einen Veranstalter namens For You Travel GmbH zu buchen.

Geiz ist geil!
Chris

Hi,

wenn etwas unklar ist fragt man nach. Das hast Du nicht getan. Also musst Du zahlen.

Weil, wie soll man bitte wenn man auf dem Hinflug noch 23 KG mit nehmen durfte, sein Reisegepäck auf 15 KG reduzieren?! Das ist doch unmöglich.

Aber nunmal Dein Problem wenn Du zwei Airlines buchst. Nur weil das Bier in Deiner Stammkneipe 3 EUR kostet kannst Du Dich ja nicht beschweren wenn es woanders 4 EUR kostet. Passiert übrigens auch auf der Linie. Beispiel: Man bucht auf lufthansa.de einen Flug von Frankfurt nach Darwin. Da denkt man sich „Ich fliege mit LH und es gelten deren Bedingungen“. Per code-share fliegt man Frankfurt-Singapur mit der Singapore Airlines, aber (noch) mit einer LH-Flugnummer. Der Flug Singapur-Darwin wird aber von Silkair unter einer MI-Flugnummer durchgeführt.

Am Ende der Gepäckregeln (ein Reiter auf der Buchungsseite) heisst es dann „Sollte Ihre Reise Flüge anderer Fluglinien enthalten, können die Gepäckregeln abweichen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die entsprechende Fluglinie für die für Sie anwendbaren Gepäckbestimmungen. Ihr Passagierbeleg (Passenger Receipt) weist zusätzlich die anwendbare Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck aus“.

Moral von der Geschicht: Nimm es als Lehrgeld und merke Dir für die Zukunft, dass genau wie beim Finanzamt oder der Polizei auch bei Airlines ein „Ja aber… ich dachte…“ immer gefährlich ist!

Gruss
K

Hi,

Wozu gibt es wohl Reisebüros?

Irgendwann merkt auch der letzte Oberschlaue, das man bei „Geiz-is-geil“  immer draufzahlt.
Der eine früher, der andere bei ner Nachzahlung…

Was ich noch verstehen kann ist, das du beim größten Gauner in der Touristik eine Reise gebucht weil du € 5,-- sparen wolltest.
Niederschmetternd finde ich jedoch, das du hier um Hilfe schreist weil du die Gepäckkosten zurückerstattet haben willst.

Klassisch…und leider bezeichnend!

Donna

Hallo,

da muss man einfach mal die Gepäckbedingungen lesen und, wenn man sie nicht versteht, FRAGEN. Man kann doch nicht einfach in die Welt ziehen mit der Einstellung „passt schon“.

Das ist auch kein Fehler des Reiseveranstalters, sondern Eurer.

Gruß,
Steve

Auch wenn Du hier nun schon mehr oder weniger von jedem einen Anschiss bekommen hast… sorry, ich kann da leider nix anderes sagen :-/

Zumal ihr ja auch noch 15 Kilo gelesen habt. Da hättet ihr dann schon nochmal genauer hinschauen müssen. Und nur weil etwas immer so war (20kg) heißt das ja nicht, dass es jetzt auch noch so ist.

Da müsst ihr ihn den sauren Apfel beissen und beim nächsten mal genauer hinschauen… und ja, bitte einen Veranstalter buhen der auch  in der Lage ist als Veranstalter zu agieren, Thomas Cook, Neckermann oder was auch immer.

Liebe Grüße
C.