Kann man unter dem angegeben Sachverhalt die Bank wegen einer Zustimmung eines Pfand-Objekt-Tausch ansprechen?

Hallo…, hier nun der Sachverhalt,

Ich bin Eigentümer einer Immobilie und musste im Jahr 2012 beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgeben.
Trotzdem erhielt ich im Jahr 2013 ein Angebot von meiner Bank für eine Anschlussfinanzierung welches ich auch angenommen habe. Seitdem läuft die Anschlussfinanzierung ganz normal und ohne Störungen. So weit so gut.
Zum Ende diesen Jahres muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und würde wieder eine Immobilie erwerben, natürlich erst wenn ich meine jetzige verkauft habe.
Nun habe ich ziemlich Angst bei meiner Bank anzufragen, da ich nicht weiß, ob es bei der Bank bekannt ist, das ich in 2012 eine Vermögensauskunft abgegeben habe. Denn die Bank schrieb mir mit dem Angebot der Anschlussfinanzierung, das diese ohne weitere Überprüfung begleitet wird.
Nun ist meine Angst, wenn ich der Bank mein Vorhaben schildere, das ich vielleicht"schlafende Hunde"wecke und es Konsequenzen hätte.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Kann mir die Bank trotzdem jetzt noch das Darlehen kündigen?
Vielen Dank in voraus für (hoffentlich) hilfreiche Antworten!

Ja !

Vermögensauskunft ist gut umschrieben. Denn wenn dabei herauskommt man hat Vermögen, dann wäre doch alles OK.

Du meinst wohl eine eidesstattliche Versicherung die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung verlangt wird.

MfG
duck313

Nein, er meint Vermögensauskunft. Die eV gibt es seit 2013 nicht mehr.

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Entweder irrt Wiki - oder du.
Wiki sagt, dass nach Abgabe der Vermögensauskunft beim GV eine E.V. zu leisten ist, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Übrigens hatten wir 2012 (Abgabe der Auskunft laut Fragesteller) noch nicht 2013.

Nein, bei wiki steht es auch so da, ich erlaube mir, diesen Teil zu kopieren.

Sie entspricht teilweise der in § 807 ZPO alter Fassung geregelten Pflicht zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig seien. Allerdings sind Voraussetzungen und Inhalt etwas abweichend geregelt.

Ich weiß, wovon ich rede, habe schon etliche Anträge auf Vermögensauskunft für renitente Nichtzahler geschrieben. Ist mittlerweile ziemlich fummelig geworden, aber man kämpft sich so durch. Für die Vermögensauskunft ist übrigens nicht mehr das AG zuständig, dafür gibt es jetzt auch Sammelgerichte.

Ich gehe davon aus, dass der UP nicht nur einmal damit zu tun hat, daher die richtige Bezeichnung.
Als ich vor sehr langer Zeit mal arbeitslos war, wurde ich auch noch vom Arbeitsamt betreut. Heute heißt es Agentur für Arbeit und diesen Namen benutze ich auch.

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Nach deinem Zitat folgt das hier bei Wiki:

In der Vermögensauskunft hat der Schuldner alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände anzugeben sowie weitere in § 802c Abs. 2 ZPO genannte Angaben zu machen. Aus den Angaben des Schuldners erstellt der Gerichtsvollzieher nach 802f Abs. 5 Satz 1 ZPO das Vermögensverzeichnis. Sodann hat der Schuldner zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe (§ 802f Abs. 5 Satz 2, § 802c Abs. 3 ZPO).

Also ich verstehe das so, dass die Vermögensauskunft stets mit einer EV verbunden ist.
Wie gesagt - ich selber weiß es nicht, ich las es nur so bei Wiki.
(Das genaue Prozeder WILL ich auch gar nicht näher kennenlernen müssen)

Moin,

das sind zwei Paar Schuhe. Versicherung an Eides statt heißt, dass du hoch und heilig schwörst, dass etwas so oder so ist. Gibts z.B. auch, wenn Dokumente verloren gegangen sind oder du bestimmte Sachverhalte nicht belegen kannst.
Die eV gibt es tatsächlich nicht mehr.

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