Kann man Vermieter vor Mieter warnen

Hallo,

angenommen wird folgender Fall:

Mieter E. ist zwar kein Messi, aber nahe dran. Das heisst er sammelt zwar keinen direkten Müll, jedoch Zeitschriften, Zeitungen, Kartonage, Klamotten usw.
Gleichzeitig hat Mieter E. seit dem Einzug vor beinahe 3 Jahren nie die Wohnung geputzt, keine Toilette, keine Küche abgewischt (sie trift vor Fett) und ist zudem starker Pfeifenraucher, die einstmals weissen Türen und Zargen sind gelb vor Tabak. Der in der Wohnung ausgelegte Teppich hat nicht nur Brandspuren vom Tabak, sondern auch überall Flecken von Hinterlassenschaften von E.s Hund. Der Ablauf der Spüle ist so zugesetzt, dass nur noch ein flaschenhalsgroßes Ablaufloch übrig ist.

Diese ganzen Missstände sind rausgekommen, da der auf 3 Jahre befristete Mietvertrag nun bald ausläuft, E. keine Verlängerung wünscht und daher Besichtigungstermine angesetzt werden sollten.

Aufgrund der so nicht vermietbaren Wohnung möchte nun der Vermieter, dass E. für die Kosten der Renovierung und oder Reinigung aufkommt. E. brüstet sich jetzt damit, dass er in den letzen Jahren die Wohnungen immer so hinterlassen hat. Er mietet generell nur immer für 2 bis 3 Jahre, dann ist die Wohnung so verkommen, dass er auszieht und sich was neues sucht. Teilweise bleiben auch die alten Möbel kommentarlos zurück, da E. laut eigenen Angaben halt in einer Nacht und Nebelaktion verschwindet. E findet, dass es zum normalen Gebrauch der Mietsache gehört, dass nach 3 Jahren nichts mehr benutzbar ist, dafür zahlt E. schließlich Miete.

Beim letzen Vermieter kam es dann zu einer Gerichtsverhandlung die E. verloren hat. Er musste 1.500 Euro für die Reinigung /Renovierung bezahlen.
E geht davon aus, sein Anwalt hat dazu gelernt, ein zweites Mal passiert E das sicher nicht.

Raus gekommen ist alles auch dadurch, dass E. sich damit brüstet die Vermieter übers Ohr zu hauen er hätte ja einen guten Anwalt. In diesem Gespräch hat E. auch den Namen des vorigen Vermieters und den Ort (300 Einwohner, daher gut feststellbar) verlautbaren lassen. Beim Gespräch mit dem alten Vermieter wurden dann auch von ihm bestätigt, dass in den letzen 6 Jahren 3 Wohnungen unbewohnbar zurückgelassen wurden.

Nun wird wohl der momentane Vermieter vor Gericht gehen, da die Wohnung vor 3 Jahren neu renoviert wurde und er nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben will, er geht aber davon aus, eh nur einen Teil wieder zu bekommen.

Aber der momentane Vermieter fragt sich wie man denn einen neuen Vermieter vor Mieter E. warnen kann.

So nun freue ich mich über zahlreiche Antworten zu dem fiktiven Fall.

Ute

Wie wäre es mit einer ganzseitigen Anzeige nebst Foto in der Zeitung…? Allenfalls könnte man noch eine Kristallkugel bemühen, um herauszufinden, wo der Mieter es als nächste probieren wird.

Hallo,

ich meinte natürlich z.B. im Internet, Datenbank oder so, klar nur in der Hoffnung ein neuer Vermieter liest es vorab. Und vor allem wäre so was erlaubt?

Grüße Ute

Schwerlich…
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietnomade

Hallo,

ich habe mal Haus und Grund kontaktiert, ob die nicht an solchen Informationen Interesse hätten, die haben aber abgewunken, Datenschutzrechtliche Hürden zu hoch.

Grundsätzlich dürfte man solche sachlich fundierten Negativdaten speichern und geschäftsmäßig an berechtigte Interessenten beauskunften.

VG
EK

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Hallo,

danke für den Link, manchmal frage ich mich warum es immer noch Vermieter gibt :smile:

Grüße Ute

Direkt warnen kann man nicht. Was aber hilft, ist eine Strafanzeige wegen Einmietbetrug und Sachbeschädigung. Im Rahmen dieser Strafanzeige sollte auf die vorhergehenden Vermieter hingewiesen werden, um nachzuweisen, dass das Vorgehen des Mieters Methode hat.

Weil die Mietnomaden zum Glück nur ein kleiner Teil der Bevölkerung sind??

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zeugnis?
hallo,
ich schlage mich gerade mit einem ähnlichen problem herum.

ich habe deshalb beschlossen, in zukunft jedem ordentlichen mieter beim auszug ein zeugnis zu überreichen, welches er seinem neuen vermieter präsentieren kann.

die schlechten mieter bekommen auch eines, ein dementsprechendes.

kein arbeitgeber würde einen zeugnislosen mitarbeiter anstellen. das gleiche recht muß doch auch ein vermieter haben.

ich werde jedenfalls für meine „zeugnisidee“ werben und hoffe, dass sich dadurch in zukunft ein wenig die spreu vom weizen trennt.

h.

Hallo,

Aber der momentane Vermieter fragt sich wie man denn einen
neuen Vermieter vor Mieter E. warnen kann.

So nun freue ich mich über zahlreiche Antworten zu dem
fiktiven Fall.

In dem vorliegenden fiktiven Fall könnte man als Vermieter ein Inserat im Wohnungsmarkt unter Chiffre in die Tageszeitung setzen, in der eine Information über einen Mieter „E“ offeriert wird und bei Interessse um Kontaktaufnahme durch Zuschrift an die Chiffre- Nr. gebeten wird.

Ich denke, daß bei einem so allgemein gehaltenen Inserat keine Interessen Dritter verletzt werden.

IANAL

Gruß:
Manni

Lebenslauf?
… und damit der Mieter natürlich nicht weniger prickelnde Zeugnisse unterdrücken kann, braucht der Vermieter dann natürlich auch noch einen Lebenslauf mit allen Anschriften und Daten aller Vermieter und bei Nichterteilung eines Zeugnisses vielleicht noch eine Fehlanzeige.

VG
EK

Hallo Manni,

es ist nicht davon auszugehen, dass E. im gleichen Ort bleibt. Der Ort ist klein, E. ist mittlerweile bekannt. Er zieht eher woanders hin.

Grüße Ute

Hallo,

da sehe ich auch das Problem, dass gute Zeugnisse vorgezeigt werden, bei schlechten gibts halt einfach keines. Also so ne kostenlose Internet-Datenbank wäre schon nicht übel, aber wer garantiert dafür das dort Wahrheiten drin stehen.

Grüße Ute

ach was

… und damit der Mieter natürlich nicht weniger prickelnde
Zeugnisse unterdrücken kann, braucht der Vermieter dann
natürlich auch noch einen Lebenslauf mit allen Anschriften und
Daten aller Vermieter und bei Nichterteilung eines Zeugnisses
vielleicht noch eine Fehlanzeige.

mach’s nicht so kompliziert:wink:.

der mieter mit dem schlechten zeugnis wird es natürlich nicht vorweisen, aber vielleicht wird er sich in einer neuen wohnung bessern?

und der mit dem guten zeugnis wird viel leichter eine neue wohnung bekommen, weil der vermieter dann schon im vorfeld weiß, dass die chance, sich ärger einzuhandeln, geringer ist.

man könnte die idee ja weiterspinnen: mieter mit guten zeugnissen brauchen keine kaution zu legen o.ä.

was sagen die hier mitlesenden mieter dazu?

h.

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Hallo,

da sehe ich auch das Problem, dass gute Zeugnisse vorgezeigt
werden, bei schlechten gibts halt einfach keines. Also so ne
kostenlose Internet-Datenbank wäre schon nicht übel, aber wer
garantiert dafür das dort Wahrheiten drin stehen.

ja natürlich wäre das nett. aber das müßte dann ähnlich einer schufa geführt werden und das dürfte zu kompliziert werden. möglicherweise wären dann auch einspruchswünsche zu berücksichtigen - und dann beginnt das spiel „was ist dreckig“ von vorne.

gruß, h.

Suuuuuuuuuuuuper Idee. Und wenn der Vermieter den Mieter aus irgendeinem Grund nicht leiden kann, obwohl er ein TOP-Mieter war, dann kriegt der Mieter trotzdem ein schlechtes „Zeugnis“ und nach deiner Theorie nie wieder eine Wohnung.

Nicht immer sind nur die Mieter die Bösen, das solltest du bei deinem tollen Plan nicht vergessen. Es gibt nämlich auch Mieter, die zahlen ihre Miete pünktlich, sind sauber, ordentlich und nicht übermäßig laut und können es dem pedantischen Vermieter, der meint eine wöchentliche Wohnungsbesichtigung ist angebracht (oder ähnlich nette Sachen), trotzdem niemals recht machen. Die würden durch so ein Zeugnis, das der Vermieter, der sogar glaubt im Recht zu sein, völlig verreißt, bestraft werden.

Oder bei anderen Mietstreitigkeiten. Seit neuestem muß der Mieter nicht mehr renovieren, wenn starre Fristen vereinbart sind. Klar ärgert das die Vermieter und sie fühlen sich ungerecht behandelt.

Wo willst du da die Grenze ziehen? Wer sagt dir, daß der Vorvermieter nicht völlig übertreibt und abstruse Ansichten hat? Du schickst vielleicht einen ganz tollen Mieter weg, weil dessen Vorvermieter einen Hau hat.

LG
ausnahmefall

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hi ausnahmefall,

Suuuuuuuuuuuuper Idee. Und wenn der Vermieter den Mieter aus
irgendeinem Grund nicht leiden kann, obwohl er ein TOP-Mieter
war, dann kriegt der Mieter trotzdem ein schlechtes „Zeugnis“
und nach deiner Theorie nie wieder eine Wohnung.

du siehst das viel zu eng. du mußt dann deinem neuen vermieter doch bloß erzählen, dass du ein TOP-mieter bist und trotzdem nur schlechte zeugnisse hast, weil alle deine vermieter einen hau haben.

lol

h.

Hallo,

dieselbe Problematik gibt es ja schon. Stichwort Arbeitszeugnis.
Was ich mir vorstellen könnte ist, dass Vermieter sich vorbehalten, nach dem Vorvermieter zu fragen.
Macht der Mieter das nicht mit, dann kriegt er die Wohnung halt nicht.

Gruss,
TR