Hallo,
angenommen wird folgender Fall:
Mieter E. ist zwar kein Messi, aber nahe dran. Das heisst er sammelt zwar keinen direkten Müll, jedoch Zeitschriften, Zeitungen, Kartonage, Klamotten usw.
Gleichzeitig hat Mieter E. seit dem Einzug vor beinahe 3 Jahren nie die Wohnung geputzt, keine Toilette, keine Küche abgewischt (sie trift vor Fett) und ist zudem starker Pfeifenraucher, die einstmals weissen Türen und Zargen sind gelb vor Tabak. Der in der Wohnung ausgelegte Teppich hat nicht nur Brandspuren vom Tabak, sondern auch überall Flecken von Hinterlassenschaften von E.s Hund. Der Ablauf der Spüle ist so zugesetzt, dass nur noch ein flaschenhalsgroßes Ablaufloch übrig ist.
Diese ganzen Missstände sind rausgekommen, da der auf 3 Jahre befristete Mietvertrag nun bald ausläuft, E. keine Verlängerung wünscht und daher Besichtigungstermine angesetzt werden sollten.
Aufgrund der so nicht vermietbaren Wohnung möchte nun der Vermieter, dass E. für die Kosten der Renovierung und oder Reinigung aufkommt. E. brüstet sich jetzt damit, dass er in den letzen Jahren die Wohnungen immer so hinterlassen hat. Er mietet generell nur immer für 2 bis 3 Jahre, dann ist die Wohnung so verkommen, dass er auszieht und sich was neues sucht. Teilweise bleiben auch die alten Möbel kommentarlos zurück, da E. laut eigenen Angaben halt in einer Nacht und Nebelaktion verschwindet. E findet, dass es zum normalen Gebrauch der Mietsache gehört, dass nach 3 Jahren nichts mehr benutzbar ist, dafür zahlt E. schließlich Miete.
Beim letzen Vermieter kam es dann zu einer Gerichtsverhandlung die E. verloren hat. Er musste 1.500 Euro für die Reinigung /Renovierung bezahlen.
E geht davon aus, sein Anwalt hat dazu gelernt, ein zweites Mal passiert E das sicher nicht.
Raus gekommen ist alles auch dadurch, dass E. sich damit brüstet die Vermieter übers Ohr zu hauen er hätte ja einen guten Anwalt. In diesem Gespräch hat E. auch den Namen des vorigen Vermieters und den Ort (300 Einwohner, daher gut feststellbar) verlautbaren lassen. Beim Gespräch mit dem alten Vermieter wurden dann auch von ihm bestätigt, dass in den letzen 6 Jahren 3 Wohnungen unbewohnbar zurückgelassen wurden.
Nun wird wohl der momentane Vermieter vor Gericht gehen, da die Wohnung vor 3 Jahren neu renoviert wurde und er nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben will, er geht aber davon aus, eh nur einen Teil wieder zu bekommen.
Aber der momentane Vermieter fragt sich wie man denn einen neuen Vermieter vor Mieter E. warnen kann.
So nun freue ich mich über zahlreiche Antworten zu dem fiktiven Fall.
Ute