Kann man zwei Tätigkeitsnachweise zusammenfassen?

Also,eins kommt zum anderen. Es hat mich jemand darauf gebracht, dass der Redakteur bei dem ich die Jahre 2009 und 2012 als „Aushilfe in Teilzeit“ tätig war, diese beiden Jahre ja auch in einen Nachweis hätte schreiben können.
Weils auch irgendwo blöd aussehen würde, wenn beide Nachweise -in solchen Abständen- von nur einer Firma kommen würde.

Ungefähr so: Herr…war in den Jahren…für mich als „Aushilfe in Teilzeit“ beschgäftigt.

Müsste doch eigentlich gehen