Hallo,
ich wurde wegen der einfuhr von Haschisch in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handel zu einer Haftstrafe verurteilt. Ich habe 2 Jahre abgesessen( nur 2 Jahre wegen guter Führung ). Mein Anwalt sollte sich um die Ermittlungen kümmern die das Straßenverkehrsamt gegen mich eingeleitet hatte. Der hat die Sache richtig vermasselt, mein Führerschein wurde auf Verdacht eingezogen und es wurde eine MPU angeordnet. Dann hat er die Frist zum Einspruch verstreichen lassen, es gab nie irgendwelche Werte von einer Blutprobe oder Urin etc. Nun ist mein Führerschein Unanfechtbar eingezogen und ich soll eine MPU machen. Ist das wirklich rechtens und macht es Sinn mit einem Guten Anwalt da gegen zu klagen?
Hallo!
Ich bin kein Jurist, glaube aber, dass ohne Kenntnisse der Akten keiner hier eine Aussage dazu treffen kann. Dass du es so darstellst, als wenn dir Unrecht widerfahre, ist verständlich, reicht aber nicht aus, um die Sache realistisch einschätzen zu können.
Gruß
Nö. Vermasselt hat hier nur genau einer was:
DU!
Und selbstverständlich dürfen sie Dich bei begründeten Zweifeln zur MPU schicken:
Gegen die MPU? Wohl kaum. Die kann fast willkürlich angeordnet werden, wenn Verdachtsmomente im Raum stehen.
Verklage doch den Anwalt wegen Untätigkeit und auf Schadenersatz… (Kosten für den neuen Führerschein)
Ist ja klasse, dass du das aufgrund der wenigen Angaben so genau sagen kannst.
Hallo
Ich auch nicht, aber wenn Fristen verstrichen sind, dann sieht es meistens ziemlich schlecht aus. Es gibt die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ich weiß nicht, in welchen Fällen man die geltend machen kann, aber jedenfalls nicht mit der Begründung, dass der Rechtsanwalt was versäumt hat.
Viele Grüße
Hallo!
Hätte der Einspruch irgend eine Chance gehabt? Vermutlich nicht. Der bloße BTM-Verdacht der Führerscheinstelle reicht für die Anordnung einer MPU. Ein Anwalt könnte möglicherweise am Behördenbeschluss rütteln, gäbe es nicht den leisesten Hinweis, dass Du jemals mit Betäubungsmitteln etwas zu tun gehabt hast. Aber davon kann nach Deiner Schilderung keine Rede sein. Von daher wird es klüger sein, Geld für die Finanzierung der MPU statt für vorhersehbar aussichtslose Advokatenbemühungen auszugeben.
Gruß
Wolfgang
Mir reicht die Angabe ‚nur 2 Jahre wegen guter Führung‘ völlig aus für diese Behauptung.
So ist es. Zitat:
"Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn die Partei die Frist unverschuldet versäumt, sie also trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht einhalten konnte. "
(https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand#Verwaltungsverfahren_.28Deutschland.29)