Kann mein Mann ALG 1 bekommen?

Hallo,

mein Mann hat eine Vollzeitarbeitsstelle und macht nebenher eine Teilzeitausbildung zum Erzieher. Das läuft so, dass er von Sonntag Nacht bis Donnerstag Morgen 40 Stunden, am Donnerstag bis Samstag geht er in die Schule und macht die Ausbildung.

Jetzt steht die Woche ein Gespräch mit dem Arbeitgeber an und wir denken, dass man ihn kündigen wird.

Kann er jetzt ALG 1 beantragen und wird ihm dies bewilligt? Er würde gerne wieder eine Vollzeitstelle finden und ist bereit zu schichten, damit er Ausbildung und Beruf unter einen Hut bekommt.

Für Bafög ist er zu alt. Die schulische Ausbildung zahlt gar kein Gehalt aus - im Gegenteil wir zahlen dafür 300€ jährlich.

ALG2 fällt aus, weil ich zu hoch verdiene.

MfG Katrinchen

Hallo,

Wenn er ganz normal in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat (steht auf der Gehaltsabrechnung), dann hat er einen Anspruch auf ALG 1. Wie lange er ALG 1 beziehen kann, hängt davon ab, wie lange er bereits eingezahlt hat.

Gruß,
Steve

Ja, eingezahlt hat er. Wir würden auf 12 Monate ALG 1 kommen. Ich hatte nur Angst, dass man ihm ALG 1 versagen könnte, eben weil er ja eine Teilzeitausbildung macht.

Könnte er auch, wenn er danach nicht gefragt wird, einfach verschweigen, dass er diese Ausbildung macht?

Wahrscheinlich nicht oder?

Hallo
Wenn er gekündigt wird, in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht, sollte es keine Probleme geben. ALG I ist eine Versicherungsleistung, die nur anhand des Einzahlungszeitraumes und des Gehaltes berechnet wird.

Er sollte, sobald Klarheit besteht, sich sofort und umgehend arbeitslos melden (geht online) und schnellstmöglich einen Termin beim Berater ausmachen.
Eventuell geht ja was mit der Teilzeitausbildung, das im Falle der Arbeitslosigkeit was zugeschossen wird. Ebenso unbedingt sagen, dass man am Do und Fr eher ungünstig zu Veranstaltungen kommen kann.
(Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass darauf durchaus Rücksicht genommen werden kann, insbesondere wenn man Initiative zeigt)

Noch ein Hinweis: Das ALG I wird immer zum Ende eines Monats ausbezahlt, nicht zu Anfang.

LG und alles Gute
Mike

Hallo
Ich würde es an seiner Stelle nicht verschweigen, da es sich ja um eine Maßnahme handelt, die zu einer besseren Qualifikation führt. Noch dazu aus Eigeninitiative.
Das kommt normalerweise gut an.

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Super. Das gibt Zuversicht! Vielen Dank!

Das mit der Auszahlung wissen wir - wir können das gut abfedern, weil ich selber als Fachlehrerin arbeite und ein ganz gutes Einkommen habe. Uns wird sein Einkommen schon fehlen, aber ohne ginge es irgendwie auch. Schön wenn er ALG 1 bekommt, dann ist unser Lebensstandard etwas besser.

Hallo,

  1. Frage darf hier so nicht beantwortet werden.
  2. Es könnte auch keine gesicherte Antwort geben. Es ist unbekannt, welche Kündigungsgründe der AG angibt. Es könnte ja sein, dass diese in der Person des Antragstellers liegen. Selbst wenn dies nicht zuträfe, wird geprüft werden ob der Antragsteller bereit ist, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen. Zumutbar sind sicher übliche Arbeitszeiten des infragekommenden Arbeitsmarktes.

Gruß
Otto

Normal muss man sich 3 Monate vorher arbeitslos melden, wenn man weiß das man gekündigt wird, sonst gibts sperre bei den ALG1, außer ihr habt eine gute Antwort wieso ihr euch so spät meldet.

Das ist genauso ´n -milde ausgedrückt- schwacher Beitrag von Dir wie der über die Renovierung der Raucherwohnung!
Haste eigentlich gelesen, dass der Mann der TE noch garnicht gekündigt wurde und dass dass lediglich auf seiner Vermutung beruht?
Seit wann schreibt die Arbeitsagentur Meldungen bei Vermutungen vor?
Bei Nichtwissen kann man also getrost mal die Finger von der Tastatur lassen. ramses90

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Außerdem würde ich noch dringend erwähnen, dass er bisher ja eine Vollzeitstelle hat, und diese Teilzeitausbildung trotzdem nebenher schafft. Dann sollte es doch auch möglich sein, neben dieser Teilzeitausbildung in Vollzeit arbeitslos zu sein.

Wo ist dein Problem?

Sobald der Mann weiß das es so ist kann er sich doch beim Amt melden. Dein Text ist total sinnlos. Außerdem weiß ich ja nicht mal wie lange seine Kündigungsfrist ist.

Viele wissen nicht das man beim Amt aufpassen muss.