Kann mein Vater Pflegewohngeld beantragen ?

Hallo, ich bin etwas verzweifelt, recherchiere nun schon eine Weile aber ich blicke noch immer nicht durch, daher versuche ich nun hier einen Experten zu finden der mir weiterhelfen kann.

Es geht um den Antrag auf Pflegewohngeld.

Ich bewohne mit meiner Frau und unseren 10 jährigen Zwillingen das 75qm große Obergeschoss einer Doppelhaushälfte, das Haus ist Baujahr 1955 und dringend renovierungsbedürftig. Im Erdgeschoss befindet sich die Wohnung meines 84 jährigen Vaters. Meine Mutter ist im letzten Jahr verstorben.
Es besteht ein Erbvertrag der mich als Alleinerben dieses Hauses macht.
Mein Vater ist nach einem Sturz und mehreren darauf folgenden Krankenhausaufenthalten vom medizinischen Dienst begutachtet worden und hat Pflegestufe 1 erhalten. Da er aber allein wohnt, kaum laufen kann und meine Frau und ich erwerbstätig sind ist er mit eigentlich allen alltäglichen Arbeiten überfordert. Nach dem letzten Krankenhausaufenthalt ist er nun zur Kurzzeitpflege in einem Seniorenheim seiner Wahl „umgezogen“.
Hier gefällt es ihm und er würde gern dort bleiben da er sich ein Leben allein zu Hause nicht mehr vorstellen kann.
Soviel zur Situation, nun müssen wir irgendwie das finanzielle regeln :
Mein Vater bekommt eine Nettorente von etwa 1750 Euro, die Pflegeversicherung würde , wenn ich es richtig verstehe, etwa 1000 Euro zusteuern. Das Pflegeheim kostet etwa 2900 Euro im Monat. Also auch wenn mein Vater nun seine komplette Rente investiert fehlen noch etwa 150 Euro. Wenn alle Stricke reißen werde ich die 150 Euro zusteuern, aber dann hat mein Vater noch immer keinen Euro „Taschengeld“, es würde also etwas schwierig, das Nettoeinkommen meiner Frau und mir beträgt inklusive Kindergeld etwa 2700 Euro im Monat, das reicht eigentlich nur weil wir mietfrei im Eigenheim meines Vaters wohnen. Wenn das Haus verkauft werden müsste wäre das für meine Familie sehr schmerzhaft.

Nun bin ich bei meinen Recherchen auf das Pflegewohngeld gestoßen. Wenn ich es richtig verstanden habe beträgt dieses etwa 400 Euro, der Eigenanteil der Pflegeheimkosten würde dann also bezahlbar sein und es bliebe noch etwas Geld von der Rente für meinen Vater übrig… Habe ich das bis hierhin richtig verstanden ?
Wir wohnen in NRW. Nun meine Fragen :
Von wem und wie wird dieser Antrag gestellt ?
Und vor Allem ;
Besteht Aussicht auf Erfolg oder wird dieser vermutlich abgelehnt weil mein Vater noch das Haus besitzt ?
Barvermögen oder Ähnliches ist nicht vorhanden.

Wir sind für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar, vielleicht gibt es in unserer Situation ja auch noch andere Möglichkeiten die mir bisher entgangen sind !?

Vielen vielen Dank im Voraus !!!

Christian

Na ja, wenn der Vater ins Heim zieht, wird ja seine Wohnung frei, die kann er dann doch vermieten und damit den Differenzbetrag erbringen.
Da die Miete nicht bei 150.-€ liegen dürfte sondern beträchtlich höher sein wird, wäre auch noch ein Taschengeld für ihn übrig.
Das mal lesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/Pflegewohngeld-trotz-Wohneigentum---f143921.html
Es steht dem Vater im Grunde zu, allerdings nicht mit der leer stehenden Wohnung, denn die kan verwertet (vermietet) werden. ramses90

Dabei sollte auch noch bedacht werden, dass Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind und, dass der Sohn mit Familie evtl. mietfrei im Haus wohnt! ramses90

Hallo!

Ich glaube nicht, der Vater kann das Pflegewohngeld bekommen, dazu ist sein Vermögen (Haus) wohl zu hoch. Aber wie angesprochen, kann man doch seine EG-Wohnung vermieten und den Erlös für das Heim verwenden.

Das Heim stellt den Antrag auf Pflegewohngeld

Sollte das Pflegeheim dieses nicht tun, sollten Sie dafür sorgen, dass der Heimbewohner umgehend selbst den Antrag stellt und so in den Genuss dieser Sozialleistung kommt.

Ziel dieser freiwilligen Sozialleistungen einiger Bundesländer( NRW ist eines der wenigen) ist eine leistungsfähige sowie zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerischen Versorgungsstruktur zu verwirklichen, andererseits soll es Heimbewohner ganz oder teilweise davon entlasten, den Investitionskostenanteil am Heimentgelt selbst tragen zu müssen.

Voraussetzung für die Gewährung von Pflegewohngeld ist, dass der Heimbewohner erheblich pflegebedürftig( mind. Stufe 1) ist und Pflegeleistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht. Hinzu kommt, dass der Bewohner über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügt, d. h weniger als 10.000 € und daher nicht in der Lage ist, die Investitionskosten selbst zu tragen.

Informationen über das Pflegewohngeld bekommen Sie beim Sozialamt ihres Bundeslandes.

MfG
duck313