Kann meine Firma nach 23 Jahren einfach meinen Teilzeitvertrag in einen Flixvertrag ändern ?

Hallo liebe Nutzer,
meine Frage ist folgende : ich bin seit 23 Jahren in einem Einzelhandelsunternehmen in einer Filiale für Mode als Teilzeitkraft tätig, meine Stunden variieren monatlich zwischen 80 und 120 sowie ich gebraucht werde.
Da der Onlinehandel den ansässigen Handel sehr geprägt hat geht natürlich auch hier mittlerweile Umsatz verloren…
Lange Rede kurzer Sinn :wink: , da die Monate Januar, Februar nicht berauschend waren und in unseren Unternehemen die Stundenleistung stimmen soll ( Umsatz durch gearbeitete Stunden ) hat unsere Firma jetzt einen Flixvertrag erschaffen ( heißt man bekommt jeden Monat ein festes Gehalt , die Durchschnittstunden der letzten 12 Monate werden errechnet & diese bekommt man dann jeden Monat bezahlt.
Mag für Leute gut sein die monatlich Ausgaben haben die sie bei wenig Stunden nicht begleichen können ist für mich allerdings unrelevant.
Nun kam gestern meine Filialleitung ( wir sind mit ihr 4 Mitarbeiter ) & meinte ich und eine weitere Kollegin sollten ab Juni den Flixvertrag durch unseren Gebietsleiter bekommen, dass heißt man bekommt beispielsweise jeden Monat 80 Stunden bezahlt, arbeitet aber beispielsweise in umsatzschwachen Monaten wie Januar, Februar, März nur 60 Stunden dafür aber im Sommer z.B. 100 Stunden pro Monat.
Heißt : ich und meine Kollegin arbeiten bei Mistwetter wenig & bei Sonnenschein viel ( Ironie… aber so sehe ich dass ).
Wir haben in der Firma auch einen Betriebsrat aber ich wollte hier gerne erstmal fragen : IST DASS RECHTENS ?
Lieben, lieben Dank für Antworten !!!

Hallo,

sofern kein Einverständnis über eine Vertragsänderung besteht, kann der AG lediglich versuchen, durch eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
arbeitsvertragliche Regelungen einseitig zu verändern.
Dabei gelten zB dieselben Kündigungsfristen und Formvorschriften (Schriftlichkeit) wie für eine ordentliche Beendigungskündigung.

Mündlich geht sowieso nicht, wenn du nicht zustimmst.
Du solltest Das Vorgehen Deiner Filialleitung so schnell wie möglich Deinem BR melden, ausdrücklich auf die Einhaltung Deines Vertrages bestehen und nichts unterschreiben, das Du nicht vorher ausführlich rechtlich prüfen (lassen) konntest.
Hoffentlich hast Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht - zB als Gewerkschaftsmitglied.

&Tschüß
Wolfgang

…lieben Dank ! …werde mich also doch an den Betriebsrat wenden ; / .