Kann mich das Pflegeheim meiner Mutti zwingen Unterschriften im Pflegevertrag zu leisten obwohl meine Mutti nicht entmündigt ist

Also meine Mutti ist seit heute im Heim. Jetzt verlangen diese plötzlich von m i r die Unterschriften im Pflegevertrag weil ich Vollmacht für die Bankkonten habe und für meine Mutti Briefe und Geldholen bei den Banken erledige? Sie ist 94 Jahre und kann das nicht.
Also wenn ich als Tochter nicht alles unterschreibe und das geht um 2.000 Euro Zuzahlung monatlich erhält meine Mutti ihren Zimmerschlüssel eben nicht weil ohne Unterschrift von mir keine Gegenleistung. Muttis Unterschrift wird jetzt nicht akzeptiert. Ich habe immer gesagt meine Mutti unterschreibt das selbst. Sie ist ja n i c h t entmündigt.
Mir geht es gesundheitlich sehr schlecht weil ich 3 Monate Stress mit Notfällen und 3 Tage zum Packen für den Umzug hatte und gestern den Umzug der Sachen ins Heim.
Ich habe morgen vormittag zu erscheinen sagt die Mitarbeiterin obwohl ich sagte es geht mir sehr schlecht und ich kann das morgen vormittag nicht schaffen.
Was kann ich tun?
Muß ich unterschreiben oder genügt die Unterschrift meiner Mutter sie ist ja nicht entmündigt und dies ist auch nicht angestrebt?
Wo kann ich auf die Schnelle Hilfe bekommen?

Punkt 1: Du solltest im Internet von deiner Mutter, nicht von deiner Mutti reden.
Punkt 2: Konkrete Fälle sind hier im Forum nicht erlaubt, deshalb hier nur abstrakt und „eine Mutter“

Ist jemand rechtsfähig und hat keinen Betreuer, so sollte dieser das auch selbst unterschreiben (dürfen).

Entscheidet - auf wessen Veranlassung auch immer hin - später ein Gericht, dass ein Betreuer eingesetzt werden muss, weil dieser Jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, dann unterschreibt der Betreuer als gesetzlicher Vertreter.

Es ist einem Kind oftmals (dringend) anzuraten, eine Betreuungsverfügung mit der eigenen Mutter zu machen. Bei Bestellung eines familienfremden Betreuers geht nämlich erfahrungsgemäß ziemlich schnell das Kapital des Betreuten flöten …

Wenn eine Mutter ins Pflegeheim kommt und z. B. die Tochter vorab das Heim besichtigt hat und einem Zimmer zugestimmt hat - dies im Auftrag der Mutter - muß dann die Tochter den Heimvertrag unterschreiben obwohl die Mutter geschäftsfähig und nicht entmündigt ist.
Was kann man tun wenn der Mutter das Heim und Zimmer absolut nicht gefällt und eigene Möbel dort sind und Kleidung usw.?
Haftet dann die Tochter für die Kosten?
Gibt es Bestimmungen ob und wann man den Vertrag mit Frist auflösen kann?

Hallo @Angel_323, wir haben deine Anfrage verschoben, von Tipp zu Frage. Viel Erfolg!

hallo,

Kündigen und ein anderes Heim suchen. Dieses vorher genau anschauen, mit dem Personal reden, mit anderen Bewohnern (wenn möglich) oder mit Angehörigen. Ich habe für meine Mutter 17 (!) Heime angeschaut.

Welche Kosten? Unter Umständen schon, weil sie ihrer Mutter evtl. unterhaltspflichtig ist.

Ja sicher gibt es die. Und die stehen im Vertrag.

die Kosten für die Unterbringung im Heim natürlich.

Und @Richard : Was meinst du denn, an wen sich das Heim wenden darf, wenn eine Tochter, die nicht Betreuer / gesetzlicher Vertreter ihrer Mutter ist, hier anstatt der rechtsfähigen Mutter unterschreibt?

@111_97d058
Wenden dürfen sie sich an wen sie wollen. Aber erstens weißt Du gar nicht, was die Tochter hätte unterschreiben sollen. Zweitens geht es ja gerade darum, dass die Tochter nicht unterschreiben will, wo sie absolut recht hat. Und drittens ist unklar, ob die Tochter überhaupt unterhaltspflichtig ist.
Woher nimmst Du ohne bessere Informationen die Sicherheit, dass es um die Kosten für die Unterbringung geht? Kennst Du den Vertrag? Angel hat sich ja nicht mehr dazu geäußert.

Hallo
ich danke Euch für die hilfreichen Tipps. Die Tochter hat um eine Rücksprache mit dem Heim wegen Klärung gebeten. Sie hat eine Vollmacht vorgelegt worin sie nicht für die Heimunterbringung zuständig sein darf. Jetzt unterschreibt die Mutter selbst und alles ist in Ordnung. Die Mutter hat sich gut eingelebt und die Tochter ist nicht unterhaltspflichtig.

Es hat sich erledigt und zum Guten gewendet. Die Tochter hat den Vorsorgeantrag vorgelegt in dem verfügt ist dass sie eine Heimunterbringung nicht verfügen darf. Auf Grund einer Bitte an die Heimleitung wegen Rücksprache mit den Beteiligten aus Sorge um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat sich die Mitarbeiterin des Heims um 360 Grad gedreht und plötzlich darf die Mutter unterschreiben. Inzwischen gefällt es der Mutter dort und sie wird auch sehr liebevoll betreut.

Richard, wenn du nicht lesen bzw. ableiten kannst, solltest du mir das nicht vorwerfen.

Ich hab nirgendwo geschrieben, dass die Tochter das unterschreiben soll.
Mein Kommentar ging in die genau gegensätzliche Richtung.

dem Text.

doch, hat sie.

Das wäre hier nahezu irrelevant gewesen. Den Vertrag hätte die Tocher (die nicht Betreuer/gesetzlicher Vertreter ist), hier nicht unterschreiben müssen, auch wenn sie unterhaltspflichtig wäre.

Würdest du der unterhaltspflichtigen TE die Kosten ersetzen, wenn sie einen Vertrag (der natürlich von Seiten der Heimleitung auf deren Namen ausgefertigt wäre) unterschrieben hätte und der Betreuer dann gesagt hätte „die Mutter kommt aber in ein anderes Heim und wir zahlen hier gar nichts“ … und „kann doch die Tochter zahlen, die hat ja unterschrieben“ …

Aber wir müssen hier ja nicht streiten. Der Käs ist gegessen und die Heimleitung ist von ihrer rechtswidrigen Position abgewichen.

Oh, ich wusste nicht, dass Du das, was unterschrieben hätte werden sollen, kennst. Oder aus Deiner Glaskugel ableiten konntest. Vielleicht fragst Du die auch gleich mal nach ein paar Vorschlägen zum anständigen Umgang mit anderen. Vom Nicht-Lesen-Können lese ich auf jeden Fall nichts in meinem Posting.

Ich hab nirgends geschrieben, dass das geschrieben hast. Aber ich weiß: die Sache mit dem Lesen …

Ja, nach meinem letzten Posting.

Das Witzebrett gibt es meines Wissens nach nicht mehr.

Oh. Hab ich schon wieder nicht richtig gelesen und die Dame hat jetzt einen Betreuer. Bei so viel Wissensvorsprung muss ich passen. Und wie Du wenigstens hier ganz richtig sagst:

ein Daherredner bleibt ein Daherredner, das muss man in Deutschland auch sagen dürfen, insbesondere in einem „Wissensforum“ !!! Das hat aber auch gar nichts mit anständigem Umgang zu tun, den im übrigen oftmals nur diejenigen fordern, die einen schlechten Status wider besseren Wissens aufrecht erhalten wollen.

Und ansonsten erspare ich mir den weiteren Kommentar, denn -wie man jetzt wieder gesehen hat- kannst du offensichtlich tatsächlich nicht lesen.

Und ein rüpeliger Möchtegern-Experte bleibt auch, was er ist.

Das Beste was Du tun kannst.

Ja, ich weiß, ich weiß … Das mit dem Betreuer, den die Dame hat und so. Das hab ich einfach wieder nicht lesen können. Wo stand das jetzt gleich wieder?