Kann mich ein Ebay Käufer verklagen?

hallo leute!

habe vor 2 wochen eine schallplattensammlung super zustand bei ebay verkauft: hier könnt ihr euch mal das angebot ansehen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=18…

heute schreibt mir der käufer folgende mail:

Die beschriebenen Bücher …zu jeder einzelnen Oper gehört ein Buch/Booklett…sind gar nicht dabei !!!Was soll dieser Scherz,für den ich nicht das geringste Verständnis habe???Ich möchte,daß die Bücher nachgeliefert werden…andernfalls alles zurück zu Ihren Portokosten…und Rückzahlung Artikelpreis und Hinporto plus ein Zuschlag von 10 E,weil ICH DEN ÄRGER UND DIE ARBEIT HABE MIT DIESEM UNVOLLSTÄNDIGEN ARTIKEL!!!SEHR ÄRGERLICH!!!PLATTEN OHNE BOOKLETT IST WIE EIN AUTO OHNE REIFEN!!!ERSATZWEISE KANN ICH AUCH DAS GANZE BEHALTEN UND SIE ZAHLEN MIR 60 E ZURÜCK !!!VERDAMMT NOCH MAL…SOWAS DARF NICHT PASSIEREN!!!WENN SIE MIT DEN BESCHRIEBENEN BÜCHERN WAS ANDERES GEMEINT HABEN,IST MIR DAS VOLLKOMMEN EGAL…MIT BÜCHERN KÖNNEN ÜBLICHERWEISE NUR DIE BÜCHER GEMEINT SEIN,DIE ZU JEDER OPER SELBSTVERSTÄNDLICH GEHÖREN.
Nochmals :1.60E Rückzahlung und ich behalte die Platten ODER
2.Rücksendung zu Ihren Kosten und kompl.Rückzahlung einschl.Hinporto
plus10 E Bearbeitungsgebüh

habe alles fotografiert und von diesen booklets wusste ich nichts da ich ja kein professioneller plattenverkäufer bin… welche rechte hat der käufer in diesem fall??? bitte helft mir :smile:

Hi marie,

welche „einzelnen“ Bücher meinst du in deiner Auktion?

Tine

Hallo!

Verklagen ?
Auf was ? Auf Rückabwicklung des Kaufvertrages,also Ware zurück,Geld/Porto zurück. Auf Nachlieferung der Booklets ?
Aber ohne Aufschlag für Ärger,Mühe,Enttäuschung oder sonstige Unbill.

Und das auch nur,wenn eine offensichtliche Falschbeschreibung der Ware vorliegt. Die Fotos zeigen die offenbar erwarteten (und ursprünglich zur Sammlung gehörenden Booklets) nicht.
Muss man deshalb erwarten sie sind dabei ? Wo sollten sie auf den Fotos versteckt sein ?

Und mit den „Büchern“ in Anführungstrichen sind wohl die Schuber gemeint,die in der Sammelbox stecken und die wie Foto 2 zeigt tatsächlich wie die Rücken von Büchern aussehen.

Muss man „Bücher“ als Beschreibung für Booklets halten ?
Nicht zwingend,aber Verwechslungsgefahr,Mißverständnis liegt schon nahe.

Und die Booklets sind so viel wert,das man 2/3 des Verkaufswert dafür ansetzen mag ?
Was steht denn da drin ? Die Texte/Noten der Opern ?
Trotz zugestandenem Ärger ist die Email dreist und frech.

Vorschlag:
Biete dem unzufriedenen Kunden die komplette Rückabwicklung an,übersende dann eine Paket-Freimarke und sage die Erstattung von Kaufpreis + Versand zu .
Denn in einer neuen Auktion mit entsprechendem Vermerk „Booklets nicht enthalten“ wird man m.E. mehr erlösen als wenn man auf das dreiste Angebot mit den 60 € Abzug eingehen würde.
Auf den „Trost- und Mühe“-Aufschlag würde ich nicht mehr eingehen.

Mfg
duck313