Moin zusammen,
am 3.11.15 kündigte mir die darlehensgebende Bank das Darlehen für Haus, da ich diese darüber informierte, dass ich Privatinsolvenz anmelden werde. Am 9.2.16 habe ich das Haus verkauft. Nun teilt die Bank mir mit - abgesehen von den entstandenen Verzugszinsen - dass man ab 15.3.16 nunmehr auch noch Tageszinsen haben möchte. Ich habe dies bis zum heutigen Tage nicht schriftlich erhalten, lediglich per E-Mail. Man meinte, dies würde so im BGB stehen. Ich begreife das ehrlich gesagt nicht. Kann mir jemand helfen ?
Was meinst Du mit Tageszinsen? Was ist der Unterschied zu Deinen Verzugszinsen? Hast Du den Kredit denn schon zurückbezahlt? Oder meinst Du Vorfälligkeitsentschädigung?
Die meinen folgendes:
Zinsen bis 15.3. = Betrag XXXX,XX
Tageszinsen zusätzlich für jeden weiteren Tag = Betrag XX,XX
Und ja, so was steht im BGB.
Aber wenn du eh Privatinsolvenz anmelden wirst, kannst du das erstmal entspannt sehen, die Zinsforderung geht ja in die Insolvenz mit ein. Schau nur, dass du dein Girokonto schnell zum P-Konto machst, bevor sie es dir dichtmachen und kündigen.
Ja. Vielen Dank. Allerdings ist die Frage noch offen, weshalb Tageszinsen ab 15.3.16 nebst Vorfälligkeitszinsen.
Das weiß ich leider eben auch nicht. Ab 15.3.16 Tageszinsen nebst sowieso schon fällig gewordenen Vorfälligkeitszinsen.
Nochmal die Fragen:
- ist das Haus schon bezahlt?
- hat die Bank ihr Geld zurück?
- welche Begriffe stehen auf dem Schreiben der Bank, das Du hast?
- Hat die Bank zu den neuen „Zinsen“ inzwischen geschrieben? Hast Du die Bank inzwischen gefragt?
ansonsten Schuldnerberatung oder zu wem auch immer Du im Rahmen Deiner etwaigen Privatinsolvenz Kontakt hast.