Kann nach Einspruch die Strafe höher ausfallen ?

Hi,

eine Person erhält ein Bussgeldbescheid ( 1 Monat Fahrverbot ). Sie legt dagegen Einspruch ein ( nach BEratungsgespräch mit Anwalt der Argumente vorbringt ). Während des Einspruchs wird die Person erneut geblitzt. Bussgeldbescheid bereits erhalten ( wieder 1 Monat Fahrverbot wegen 32 zuviel innerorts ).

Kann nun der Bussgeldbescheid der im Moment im Einspruch ist am Ende höher ausfallen ? Falls die Behörde von dem aktuellen Vorfall mitbekommt ? Oder wird dieser nicht berücksichtigt ?

WIe lange dauert im Normalfall ein Einspruch ? Bisher sind 4 Wochen rum ohne Antwort

MfG

Nun, ein Einspruch verlangt eine Neubewertung des Sachverhalts.

Auch ohne weitere Vorkommnisse, kann dabei mehr oder weniger rauskommen.

:son:
Und zu recht! Wäre ich hier der Richter, dann würde ich eher zu 6 Monaten Fahrverbot tendieren und eine MPU anordnen, weil der Fahrer hier vorsätzlich gehandelt hat, uneinsichtig ist und offensichtlich nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet.
:soff:

Gruß
HH

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Moin,

Wir können nur froh sein, dass es hier noch echt billig angeht, es geht auch anders: http://www.sueddeutsche.de/auto/ueberhoehte-geschwindigkeit-kmh-zu-schnell-finne-zahlt-euro-strafe-1.1795099

                        Rasen ist gefährlich - und manchmal auch sehr teuer:

Besonders empfindlich sind die Strafen in Finnland, wo sich das Bußgeld
nach dem Einkommen des Temposünders richtet. Ein Industrieller muss nun
95.000 Euro zahlen, weil er 27 km/h zu schnell fuhr.

Ulrich

Moin,

Geh einfach mal davon aus, dass sie es mit bekommt. Wobei es rückwirkend keine Erhöhung wegen des 2. Deliktes geben sollte.
Wiederholungstäter werden übrigens härter bestraft: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines
Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in
der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der
Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen
einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine
Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines
Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere
Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Solltest du dein Verhalten nicht ändern, so wir es ungemütlich. Dazu mehr auf https://www.bussgeldrechner.org/wiederholungstaeter.html

Ulrich

Lies mal: http://www.strafzettel.de/cms/nt/bussgeld/gang-des-verfahrens/hauptverhandlung.html
Es gibt hier - anders als im Strafrecht - kein Verschlechterungsverbot.

Kommt drauf an:

6 Monate FV?
DU kennst dich aber im deutschen Recht gut aus…

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