Kann Partei seinen K-kandidaten nach Wahl benennen

Nehmen wir mal an, eine von den fünf großen Parteien geht ohne einen Kanzlerkandidaten zu benenen in die Bundestagswahl und gewinnt diese.
Kann sie dann noch einen Kanzlerkandidaten benennen und wenn ja muss er Mitglied des Bundestages sein?

Hallo Grußlose,

Nehmen wir mal an, eine von den fünf großen Parteien geht ohne
einen Kanzlerkandidaten zu benenen in die Bundestagswahl und
gewinnt diese.
Kann sie dann noch einen Kanzlerkandidaten benennen und wenn
ja muss er Mitglied des Bundestages sein?

Ja. Und Nein auf die zweite Frage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_(Deutschl…

Gruß

Anwar

Hallo,
zwar nicht auf Bundesebene, aber schau dir den bayerischen Ministerpräsidenten an.
Kandidat der CSU dafür war jemand ganz anderes, Seehofer hat noch nicht mal auf einer Bezirksliste (bei der bayerischen Landtagswahl zu vergleichen mit der Landesliste bei Bundestagswahlen) geschweige denn als Direktkandidat zur Landtagswahl kandidiert sondern war Bundesminister und (als direkt gewähltes Mitglied) MdB.

Cu Rene

zwar nicht auf Bundesebene,

vielen dank für die beiden Antworten. Wo kann man nachlesen, dass auf Bundesebene ein Wahlvorschlag vor der wahl stattgefunden haben muss und das der vorgeschlagenen Bundeskanzlerkandidat MdB sein muss.
ich glaub wirklich, dass das nicht geregelt ist.

Wo kann man nachlesen,
dass auf Bundesebene ein Wahlvorschlag vor der wahl
stattgefunden haben muss und das der vorgeschlagenen
Bundeskanzlerkandidat MdB sein muss.

Das kannst du nirgends nachlesen, weil es (beides) nicht stimmt. Kannst du auch aus meinem Link entnehmen (nicht gelesen?).

Gruß

Anwar

Hallo,

vielen dank für die beiden Antworten. Wo kann man nachlesen,
dass auf Bundesebene ein Wahlvorschlag vor der wahl
stattgefunden haben muss und das der vorgeschlagenen
Bundeskanzlerkandidat MdB sein muss.
ich glaub wirklich, dass das nicht geregelt ist.

wenn Du Anwars Link aufmerksam verfolgst, findest Du …

Rechtliche Sondervorschriften [Bearbeiten]

Der Bundeskanzler hat als Mitglied der Bundesregierung das Recht, als Zeuge in Straf- und Zivilprozessen an seinem Amtssitz oder seinem Aufenthaltsort vernommen zu werden (§ 50 der Strafprozessordnung bzw. § 382 der Zivilprozessordnung). Der Bundeskanzler als solcher hat keinen Anspruch auf Immunität; ist der Bundeskanzler jedoch gleichzeitig Abgeordneter, so genießt er wie jedes Mitglied des Bundestages dieses Privileg.

Daraus geht deutlich hervor, daß der Bundeskanzler nicht zwingend Mitglied des Bundestages sein muss. Daß eine Partei vor der Wahl keinen Spitzenkandidaten aufstellen muss, ergibt sich daraus, daß es dafür keine Vorschrift gibt. Auch eine Bindung an Wahlversprechen gibt es nicht, deshalb kann eine Partei durchaus mit einem Spitzenkandidaten in den Wahlkampf gehen und später einen anderen wählen. Kleine Koalitionspartner tun das regelmäßig.

Geruß Rainer

Noch genauer.
Hallo,

wenn Du Anwars Link aufmerksam verfolgst, findest Du …

Im verlinkten Absatz steht es sogar noch expliziter (und mit Quellenangabe):

Der Bundeskanzler muss weder Mitglied des Bundestages noch einer politischen Partei sein, allerdings muss er das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen. Gemäß dem Grundsatz der Unvereinbarkeit darf er weder ein anderes besoldetes Amt bekleiden noch einen Beruf oder ein Gewerbe ausüben, kein Unternehmen leiten und nicht ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat eines auf Gewinn orientierten Unternehmens angehören (Art. 66 GG).

Gruß

Anwar

Guten Tag,

vielen, vielen Dank. Den link hatte ich nicht aufmerksam genug verfolgt und das was ich wissen wollte an dieser Stelle nicht vermutet :wink:

Hallo,
wäre aber wirklich mal interessant, wie ein Wahlkampf der großen Parteien ohne Spitzenkandidaten aussehen würde. Wenn sie am Ende wirklich Sachthemen und die lokalen (Direkt-)Kandidaten plakatieren müßten und einem nicht im letzten Dorf noch xyz anlachen würde.

Cu Rene