Liebe/-r Experte/-in,
unsere Personalchefin ist jetzt Gleichstellungsbeauftragte. Ist das nicht durch §16 Abs. 5 BGleiG ausgeschlossen?
Wo finde ich einen aussagekräftigen Kommentar dazu?
Wie ist die Vorgehensweise um etwas dagegen zu tun?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Über schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schon mal an Alle.
viele Grüße nitsrek