Kann sich auf einmal in der aktuellen Nebenkostenabrechnung die qm Zahl des gesamten Hauses verändern?

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bezüglich unserer Nebenkostenabrechnung.

Das ganze Haus war bis 2016 immer mit 222qm Gesamt qm angegeben gewesen.
Demnach wurden manche Punkte in der Nebenkostenabrechnung im Bezug auf diese qm Zahl zu unserem Anteil abgerechnet.

In der Nebenkostenabrechnung von 2016 ist die Gesamt qm Zahl auf 202qm für das ganze Haus angegeben. Bei Nachfrage meinte unser Vermieter, dass der Dachboden, doch keine Genehmigung zum Wohnen bzw. zum Vermieten hätte. Und dass daher die qm Zahl auf 202 qm für das ganze Haus runtergestezt wurde. Er meinte, dass er das jahrelang nicht wusste und dass es nach einer Kontrolle der Stadt herausgekommen ist. Er dürfe den Dachboden nicht mehr vermieten und müsste demnach diese qm Zahl vom Gesamt qm des Hauses abziehen.
Wie richtig ist dies? Damit kann doch irgendetwas nicht stimmen?

Wir sind dadurch natürlich bei den Kosten sehr benachteiligt.
Können Sie uns einen Rat geben wie wir am besten vorgehen sollten?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus für die Antworten :smile:

Wie und von wem wird/wurde der Dachboden denn genutzt? Und auf welche Kosten wirkt sich das aus?
Gruß
anf

Jahrelang bis jetzt 2017 war der Dachboden durch den Vermieter mit vermietet gewesen. Er hat Miete für den Dachboden erhalten. Demnach war es auch in der Nebenkostenabrechnung mit als qm angegeben. (Daher 222qm für das ganze Haus) Manche Positionen in der Nebenkostenabrechnung z.B. wie Strom werden von der qm Anzahl ausgehend berechnet.
z.B. Strom:
182,53-€ bei 222qm / Unser Anteil 53qm = 43,57-€
182,53-€ bei 202qm/ Unser Anteil 53qm = 47,89-€

Und es sind mehrere Positionen mit dabei welche durch die qm abgerechnet werden.

Jetzt wird der Dachboden immer noch benutzt, allerdings immer noch durch die Personen die auch direkt darunter wohnen. Wohnen tun Sie anscheinend nicht mehr im Dachboden aber Sie dürfen es als Kammer trotzdem weiter benutzen.
Keine der anderen Mieter, auch wir nicht, haben Zugang zum Dachgeschoss und können / dürfen es nicht nutzen.

Klingt nach Allgemeinstrom für Treppenlicht, Außenlicht, und Haustechnik (Heizung etwa).

Es muss bei der alten Fläche von 222 m² bleiben.

Die Kosten die auf die Dachbodenfläche entfallen muss der Vermieter tragen.
So wie er es auch bei Leerstand einer Wohnung machen müsste.

Da die Dachwohnung/Dachraum aber immer noch benutzt wird halte ich es für plausibel, wenn man die alte Fläche 222 m² so belässt und verteilt wie bisher.

Ist das ein 2 oder Mehrfamilienhaus? Wenn 2 Familienhaus, wohnt der Vermieter mit da drin?
Der Dachboden darf wirklich nicht als Wohnfläche berechnet werden weil alles was unter mind. 1Meter Höhe liegt nicht als Qm Zahl einer Wohnfläche herangezogen werden darf.
Fordere Den VM auf eine punktgenaue Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen und frag ihn wie es dazu kommen kann dass bei 20 Qm weniger die NK erhöht sein können.
Für das was im Dachboden anfällt, darf er Euch überhaupt nichts berechnen! Wenn da z.B. auch niemand mehr wohnt, kann´s ja sein, dass da jemand eine Hobbywerksatt hat und die mit Elektrizität beheizt oder, dass tagelang Licht brennt und und und. ramses90

Ne, das halte ich eben nicht für plausibel weder vorher und jetzt erst Recht nicht! Der VM hat die Mieter schlichtweg über den Tisch gezogen, die haben und hatten ja noch nichtmal ein Zutritts- geschweige denn ein Nutzungsrecht des Dachbodens.

Doppelt und erledigt.

Vielen lieben dank erstmal für eure Antworten.
Allerdings weiß ich jetzt nicht wie ich reagieren soll.

Bei 222qm waren wir ja preislich im Vorteil gewesen.
Allerdings war es andererseits meiner Meinung nach auch nicht rechtens gewesen, dass wir jahrelang für den Dachgeschoss mitgezahlt haben.

Ich habe gerade ein Blackout :frowning:

Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen. Auf das Dachgeschoss kommt man durch die Wohnung ganz oben rein.

Da läuft und lief bei der Berechnung der NK seitens VM oder Verwaltung was gewaltig schief.
Da muss es doch eine Aufstellung geben oder im Mietvertrag stehen wie berechnet wird, nach Qm oder Personen oder gemischt Qm und Personen.
Wenn die oben nur über ihre Wohnung auf den Dachboden können dann dürfen den restlichen Mietern dafür überhaupt keine NK berechnet werden. Wenn auf dem Boden vorher gewohnt wurde dann war und wird wahrscheinlich immer noch Strom, Wasser und Abwasser dafür fällig sein und dafür ist alleinig der obrige Mieter zuständig.
Was steht denn dazu (genauer Wortlaut!) im Mietvertrag? ramses90

In einem 6 Parteien Haus beläuft sich z. B. der jährliche Hausstrom auf ganze 131.-€ für alle und da haben noch Leute Strom in 4 Garagen und einer ´ne Hobbywerkstatt die er aber wenigstens mit Holz beheizt. rames90

Wird und wurde ja auch nicht.
Es geht um die Berechnungsgrundlage für den Schlüssel.

Die Frage ist doch, ob die 20m² Fläche des Dachbodens zur Wohnfläche des Hauses dazu gehören (und damit die NK für die anderen Mieter mindern) oder nicht.
Nach WohnflächenVO gehören Abstellräume NICHT zur Wohnfläche.

Wenn der Raum tatsächlich als Abstellraum genutzt wird, dann ist das halt so.
Ich hoffe, er wird auch nichtn mehr beheizt?

Das ist einfache Mathematik.
€ durch qm = € pro qm ==> Je weniger qm, desto höher der qm-Preis.

Umlage nach qm:
Versicherungen, Grundsteuer, …
Wegen der 20 qm weniger ändern sich die Gesamtbeträge, die der Vermieter zu zahlen hat, nicht.

Gruß
.

Nee, das müssen die Mieter, die den Raum weiterhin nutzen, übernehmen.

Gruß
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Sachma, wie bist Du denn drauf?
Die Wohnfläche jeder Wohnung zählt zur Gesamtwohnfläche des Hauses und der jeweilige Mieter hat nur Zutritts- und Nutzungsrecht für seine Wohnung oder seine Abstellkammer, nicht für andere Wohnungen oder andere Abstellkammern im Haus.

Es geht hier nicht um die Miete.

Gruß
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Was denn bitte hast Du jahrelang mitgezahlt?

Es könnte höchstens sein, daß der Strom im Dachgeschoß über den Allgemeinstromzähler läuft. Das kann man aber nachprüfen (lassen).

Die genannten Stromkosten sind für ein 5-Fam-Haus nicht zu hoch, wenn der Strom für die Heizung darin enthalten ist.

Schau in Deine Heizkosten-Abrechnung. Sind dort weitere Stromkosten aufgeführt? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?

Schaut ganz danach aus! :wink:

Gruß
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Ich wiederhole mich: wie bist Du denn drauf?
Du denkst ernsthaft, bei 20 qm gab’s auf dem Dachboden Küche und Bad?
Die Mieter in dieser oberen Wohnung verbrauchen doch nicht deswegen mehr Wasser/Abwasser, weil sie einen Raum mehr haben.

Der einzige Punkt wäre für mich, wo der Strom für den Raum herkommt.
Das ließe sich aber klären.
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Morgen,

mir stellt sich die Frage, wie die Vereinbahrung zur Abrechnung der Nebenkosten im Vertrag ist, ist diese nach Wohnfläche oder Nutzfläche vereinbart, beides ist möglich nach §556a 1.

Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

Hallo,

das Gegenteil ist richtig: bisher habt Ihr ohne rechtlichen Grund zugrunde gelegten, falschen Quadratmeterzahl profitiert. Ob nun die neue Quadratmeterzahl sachlich richtig ist, kann auf Basis der verfügbaren Informationen hier nicht beurteilt werden.

Gruß
C.

Hallo,

es ist ja gerade umgekehrt.
Die Inhaber des DG haben jahrelang Nebenkosten für eine Kammer auf dem Dachboden bezahlt, die gar nicht als Wohnraum hätte genutzt werden dürfen.
Jetzt wird sie nicht mehr als Wohnraum genutzt, jetzt zahlen die auch keine NK mehr für diese Kammer. Automatisch zahlen dann alle anderen ein wenig mehr. Nach meiner groben Abschätzung in etwa 10%.

Das wird nun als ungerecht empfunden. Natürlich, denn die Abrechnung von z.B. „Allgemeinstrom“ nach Wohnfläche IST ungerecht. Man müsste den nach Häufigkeit der Nutzung des Treppenhauslichts, Kellerlichts und Außenlichts berechnen. Und den Anteil für den Heizungsstrom nach der benötigten Wärmemenge.
Und den Anteil für die Antennenanlage nach der Häufigkeit des Fernsehguckens.
Ist halt total unpraktisch, also teilt man es - absolut gesetzeskonform - nach Wohnfläche auf.
Man nimmt billigend in Kauf, dass jemand mit einer großen Wohnung ja nun keinesfalls auch automatisch mehr Allgemeinstrom verbraucht.

Genau bei den anderen nach Wohnfläche umgelegten Kosten: Eine große Wohnung bezahlt mehr anteilige Kosten für die Straßenreinigungsgebühr. Das ist nicht logisch durch das Verursacherprinzip begründbar - aber eine korrekte Abrechnung!

WICHTIG ist die Berechnung der Heizkosten.
Wenn das DG über die Zentralheizung beheizt wird, dann darf es nicht unter den Tisch fallen.
Bei der Heizkostenabrechnung ist ein Teil der insgesamt beheizten Fläche!