Kann sich eine Feststellung von 50 % Behinderung nach Rentenbeginn nachträglich positiv auf die Rente auswirken?

Mit 50% Behinderung kann man abschlagsfrei mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen.
Wenn nun aber jemand mit 63 und kräftigen Abschlägen in Rente gegangen ist und nach seinem Rentenbeginn die 50% anerkannt bekommt - werden dann nachträglich die Abschläge wieder gestrichen ???

Hallo!

Nein.
Außer in dem äußerst seltenen Fall, diese Einstufung erfolgt rückwirkend, etwa weil man erst jetzt nach Gutachten und Gerichtsurteilen (?) hatte nachweisen können, die Einstufung GdB 50 galt schon im Alter von 63 oder früher.

MfG
duck313