Angenommen jemand ist im öffentlichen Dienst tätig (kein Beamter), er befindet sich im Krankengeld, und hat noch Resturlaub vom Vorjahr, der am 1.9. verfallen würde.
Sollte er seine Krankmeldung unterbrechen, um für die Resturlaubstage vollen Lohn zu erhalten?
Oder gibt es dann Probleme mit der „Wiederaufnahme“ des Krankengeldes?
Und wie müsste die letzte Krankmeldung lauten, „Folgebescheinigung“ geht ja nicht, „Endbescheinigung“ würde doch auch nicht ganz passen, oder?
Vielen Dank!