Kann/Sollte man Krankengeld durch Urlaub unterbrechen?

Angenommen jemand ist im öffentlichen Dienst tätig (kein Beamter), er befindet sich im Krankengeld, und hat noch Resturlaub vom Vorjahr, der am 1.9. verfallen würde.
Sollte er seine Krankmeldung unterbrechen, um für die Resturlaubstage vollen Lohn zu erhalten?

Oder gibt es dann Probleme mit der „Wiederaufnahme“ des Krankengeldes?
Und wie müsste die letzte Krankmeldung lauten, „Folgebescheinigung“ geht ja nicht, „Endbescheinigung“ würde doch auch nicht ganz passen, oder?

Vielen Dank!

Hallo,
wenn man Urlaub abnimmt, dann ist man nicht arbeitsunfähig. Von daher ist es eigentlich schwer erklärlich, dass man bisher über einen langen Zeitraum Krankengeld bezogen hat und nun plötzlich arbeitsfähig wird um beispielsweise noch 7 Tage Resturlaub zu nehmen, um danach ebenso plötzlich wieder arbeitsunfähig ist um dann weiter Krankengeld zu beziehen. Ich rate daher dringend im Vorfeld Kontakt mit der Personalabteilung aufzunehmen und auch mit der Krankenkasse und natürlich muss auch der behandelnde Arzt „mitspielen“. Steht denn auch bereits fest, dass eine Urlaubsabgeltung nicht möglich ist ?
Gruss
Czauderna

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Hallo,
ich habe dazu noch das hier gefunden - vielleicht hilft es weiter - https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html#tocitem1
Gruss
Czauderna

Und hier noch eine Information gemäß TVÖD / TVL