Kanonisches Recht studieren - und dann?!

Guten Nachmittag alle miteinander!

Ich habe eine ganz generelle Frage:

Wenn man kanonisches Recht studiert, was kann man damit überhaupt machen?!

Als Priesterschüler, okay, das ergibt Sinn.
Aber wer studiert dies und wozu, der eben kein Kleriker ist?!

Im Rahmen meiner Freizeitaktivitäten hat sich grade die katholisches Kirche festgesetzt und ich sammle ein paar Informationen, um ein bisschen mehr von der Welt zu erfahren :wink:

Kann mir jemand fundiert antworten?!

Das Internet war hierzu leider nicht sehr ergiebig.

Viele Grüße und Frohes Neues Jahr!!

Sebastian

Hallo Sebastian,

innerhalb des Jusstudiums (wie ich es von der Schweiz ein wenig kenne) hat das kanonische Recht vor allem Sinn als rechtsgeschichtliches Fach, aber auch für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Staatskirchenrecht.

Solltest Du Dich längerfristig für Staatskirchenrecht interessieren, wären Tätigkeiten möglich, z. T. haben bischöfliche Verwaltungen zivile Berater für Staatskirchenrecht, oder dann gibt es staatliche Gremien, die für die Kirche zuständig sind (bei uns: Landeskirchen, in Deutschland wohl ähnliche staatliche Stellen, da gibt Dir sicher ein Blick in die Organisation Deines Bundeslandes Aufschluss).

Auch Hochschulen beschäftigen z. T. zivile Assistenten für Kirchenrecht.

Gruss,
Mike

Guten Tag,

Kanonisches Recht wird in Deutschland an einigen Universitäten an der katholischen Fakultät gelehrt (u.a. Münster, München). Es ist (zumindest war es das immer, wie es nun mit Bachelor/Master ist, weiß ich nicht genau) ein Aufbaustudium, das auf das Theologie-Diplom, den Jura-Abschluss oder auf ein Staatsexamen erfolgt und dauert (in Münster berufsbegleitend)4 Semester. Es schließt ab mit dem Lizenziat im Kanonischen Recht.
Als Kanoniker arbeitet man als Kirchenrechtsanwalt (z.B. für Ehenichtigkeitsverfahren) als Ehebandverteidiger (sozusagen der „Staatsanwalt“ der Ehe) oder als Richter am Offizialat, dem Kirchengericht.
Es werden nicht nur Kleriker eingestellt, sondern auch Laien (auch Frauen!).
Fälle, die verhandelt werden, sind z.B. wie gesagt (hauptsächlich) Ehenichtigkeitsverfahren, aber auch Missbrauchsverfahren (im kirchlichen Strafrecht) oder Fälle des Dienstrechts (z.B: Einstellung einer Wiederverheirateten Geschiedenen Erzieherin im kirchlichen Kindergarten. Zudem werden Dispensen erteilt.
Die Prüfungsordnung für den Studiengang an der Uni MS findest Du hier: http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/ze…
Und hier gehts zur Homepage: http://www.uni-muenster.de/FB2/ikr/studieren/index.html
Hier findest Du das Offizialat Münster.
Viel Spaß beim Forschen!

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!

Wie interessant sich das fügt, dass ich zufällig an der Universität Münster Rechtswissenschaft studiere :stuck_out_tongue:

Ich KÖNNTE also quasi darauf aufbauen und ein möglicherweise SEHR viel interessantes Arbeitsfeld als das des normalen Staatsbeamten oder Wirtschaftsjuristen finden :smile:

Klingt… gut!

Guten Tag,
das könntest Du.
Aber nur als Kirchenrechtsanwalt wirst Du kein „volles“ Gehalt erarbeiten können. Kirchenrechtsanwälte arbeiten in der Regel freiberuflich bzw. neben dem eigentlichen Beruf. Der Verdienst ist abhängig von der Mandantenzahl (klar), es gibt geregelte Erst-Beratungssätze und nur was darüber hinaus geht, hängt vom Einkommen der Klienten ab, die häufig jedoch kein hohes Einkommen haben.
Die „Vollberufe“ liegen also im Offizialat, im Generalvikariat (manchmal) oder an der Uni. Diese Stellen sind (auf Deutschland bezogen) jedoch begrenzt, da es ja nur eine geringe Anzahl von Offizialaten gibt. Meines Wissens sind die meisten Stellen momentan mit noch recht jungen Leuten besetzt.
Gute Stellenaussichten hat man wenn man z.B. an einer Uni als Wiss. Mitarbeiter im Kanonischen Recht arbeitet, dort das Lizenziat macht und/oder promoviert und schon gute Kontakte knüpfen kann. Mit viel Glück kann auch der Prof dich zu guten Stellen vermitteln…

Viel Glück