In seiner Rechtslehre sucht Kant nach Rechstprinzipien a priori, weil das Recht sich nicht aus der Erfahrung ableiten lässt.
Als Begründung dafür finde ich immer nur :
Denn die Erfahrung ist veränderlich und umstritten; sie ist die „Mutter des Scheins“.
Wie begründet das Kant, also warum ist die Erfahrung so beschränkt?
Hat das etwas mit den Kategorien zu tun, nach denen wir Gegenstände ordnen?
Oder mit Raum und Zeit?
Danke!