Kant - Erfahrung - Rechtslehre

In seiner Rechtslehre sucht Kant nach Rechstprinzipien a priori, weil das Recht sich nicht aus der Erfahrung ableiten lässt.

Als Begründung dafür finde ich immer nur :

Denn die Erfahrung ist veränderlich und umstritten; sie ist die „Mutter des Scheins“.

Wie begründet das Kant, also warum ist die Erfahrung so beschränkt?
Hat das etwas mit den Kategorien zu tun, nach denen wir Gegenstände ordnen?

Oder mit Raum und Zeit?

Danke!

HI,

Erfahrungen sind primär (nach Kant), weil schauen, hören, schmecken, riechen und fühlen zunächst einmal nur sinnlich wahrgenommen werden, wie bei Tieren, das heißt ohne Sprache. Allerdings spricht Kant von „a priori“, wo die Begriffe (meist unbewusst) nach außen projiziert werden.

Erst durch die Reflexion werden die Erfahrungen der Sinne durch die Sprache SYMBOLISIERT und sind damit auch kommunizierbar.

Das ist der Unterschied zwischen Tier und Mensch, dass er die Erfahrungen sprachlich verarbeitet. Allerdings sollte der sprachliche INTELLEKTUALISMUS, wie er heute üblich ist, wieder korrigiert werden ( vgl. den Pragmatismus von Peirce, James, Dewey, Schiller, Goodman, Rorty, Putnam u. v. a.)

C.