Schule KANT Pflichtethik von wissensbegierde » Mi 22. Okt 2014, 20:00 Guten Abend allerseits,
wir bekamen letztens folgenden Ausschnitt aus Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“
„“„Ich übergehe hier alle Handlungen, die schon als pflichtwidrig erkannt werden, ob sie gleich in dieser oder jener Absicht nützlich sein mögen; denn bei denen ist gar nicht einmal die Frage, ob sie aus Pflicht geschehen sein mögen, da sie dieser sogar wi- derstreiten. Ich setze auch die Handlungen bei Seite, die würklich pflichtmäßig sind, zu denen aber Men- schen unmittelbar keine Neigung haben, sie aber den- noch ausüben, weil sie durch eine andere Neigung dazugetrieben werden. Denn da läßt sichleicht unter- scheiden, ob die pflichtmäßige Handlung aus Pflicht oder aus selbstsüchtiger Absicht geschehen sei. Weit schwerer ist dieser Unterschied zu bemerken, wo die
Handlung pflichtmäßig ist und das Subjekt noch überdem unmittelbare Neigung zu ihr hat. Z.B. es ist allerdings pflichtmäßig, daß der Krämer seinen uner- fahrnen Käufer nicht überteure, und, wo viel Verkehr ist, tut dieses auch der kluge Kaufmann nicht, sondern hält einen festgesetzten allgemeinen Preis für jeder- mann, so daß ein Kind eben so gut bei ihm kauft, als jeder anderer. Man wird also ehrlich bedient; allein das ist lange nicht genug, um deswegen zu glauben, der Kaufmann habe aus Pflicht und Grundsätzen der Ehrlichkeit so verfahren; sein Vorteil erforderte es; daß er aber überdem noch eine unmittelbare Neigung zu den Käufern haben sollte, um gleichsamaus Liebe keinem vor dem andern im Preise den Vorzug zu geben, läßt sich hier nicht annehmen. Also war die Handlung weder aus Pflicht, noch aus unmittelbarer Neigung, sondern bloß in eigennütziger Absicht ge- schehen. Dagegen, sein Leben zu erhalten, ist Pflicht, und überdem hat jedermann dazu noch eine unmittelbare Neigung. Aber um deswillen hat die oft ängstliche Sorgfalt,dieder größteTeil der Menschendafür trägt, doch keinen innern Wert, und die Maxime derselben keinen moralischen Gehalt. Sie bewahren ihr Leben zwar pflichtmäßig, aber nicht aus Pflicht. Dagegen, wenn Widerwärtigkeiten und hoffnungsloser Gram den Geschmack am Leben gänzlich weggenommen
haben; wenn der Unglückliche, stark an Seele, über sein Schicksal mehr entrüstet, als kleinmütigoder nie- dergeschlagen, den Tod wünscht, und sein Leben doch erhält, ohne es zu lieben, nicht aus Neigung, oder Furcht, sondern aus Pflicht: alsdenn hat seine Maxime einenmoralischenGehalt.“""
Diesen sollten wir uns selber erarbeiten, dabei wurde uns gesagt dass Kant den Begriff „Pflicht“ anders benutzte als wir heutzutage.
Im Anschluss schrieben wir eine Kurzarbeit, in dieser wurde sinngemäß folgende Frage gestellt:
„Erklären sie warum Kants Pflichtethik zwangsläufig nach Auschwitz führt“
Unsere Lehrerin sagte im Laufe der Kurzarbeit,dass die Frage schon die Lösung ist.
Ich jedoch habe den Begriff Pflicht und auch „aus Pflicht“ handeln nach Kants eigener Definition behandelt.
Aus Pflicht somit nicht nur als Pflicht aufgrund des Gesetzes ( Staat etc. )
sondern:
„„Kant definiert den Begriff der Pflicht folgendermaßen: „Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ (Immanuel Kant: AA IV, 400[19]). Die Vernunft ermöglicht uns, das Sittengesetz zu erkennen. Eine Handlung aus Pflicht ist also eine Handlung aus Achtung für das Gesetz. Pflicht soll das Motiv für das Handeln sein, nicht Freude, Abwendung von Übel oder Ähnliches. Wem das Gewissen gebietet, auf eine bestimmte Weise zu handeln, der hat auch die Pflicht, so zu handeln. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Mensch nicht nur pflichtgemäß (nach Pflicht), sondern durch die Achtung vor dem Gesetz motiviert (aus Pflicht) handeln soll. Jede Handlung aus Pflicht ist pflichtgemäß, aber nicht jede pflichtgemäße Handlung erfolgt aus Pflicht. Eine lediglich pflichtgemäße Handlung, die nicht aus Achtung vor dem Gesetz, sondern aus Neigung oder aus rationalem Kalkül geschieht, hat keinen positiven moralischen Wert. Obwohl sich die sichtbare Handlung aus Pflicht von der nur pflichtgemäßen nicht unterscheidet, ist es der Beweggrund, der den moralischen Wert ausmacht.““"
Aufgrund dessen habe ich erläutert wieso Kants Pflichtethik NICHT nach Auschwitz führt. (Aufgrund der Vernunft / der Maxime / des Gewissens) etc.
Im Nachhinein habe ich unsere Lehrerin gefragttt ob dies so auch richtig wäre.
Sie sagte nur, wir haben den Begriff Vernunft noch nciht behandelt und sollten nur anhand dieses Textes die Frage beantworten.
Jedoch… ist es meiner Meinung nach Voraussetzung die Begriffe zu verstehen und auch zu verstehen wie Kant sie definierte / meinte.
Deshalb würde mich interessieren ob diese Fragestellung mit nur dieser einen Antwortmöglichkeit gerechtfertigt ist.
es widerspricht grundlegen dem was Kantt wirklich gemeint hat!
ich würde mich freuen von euch zu hören was ihr darüber denkt.
Vieln Dank