Kant und seine Philosophie

Hallo allerseits!

Meine Frage bezieht sich auf das Verhältnis von Kategorien - Urteilsformen in der Kantischen Philosophie.

In einem Buch habe ich gelesen, dass der Verstand laut Kant ein „Vermögen zu urteilen“ ist, und dass man die (apriorischen) Funktionen des Verstands finden könne, wenn man die Formen findet, auf welchen sämtliche unserer Urteile beruhen (also die sogenannten Urteilsformen). Weiters steht da, dass durch diese Urteilsformen nun die verschiedenen, durch Zeit und Raum bestimmten Erscheinungen miteinander verknüpft und in ein bestimmtes Verhältnis zueinander gebracht werden, z.B. in ein Kausalverhältnis, etc.

Andererseits lese ich ein paar Seiten weiter bei den Kategorien, dass nun diese in Wirklichkeit die apriorischen Verstandesfunktionen seien, durch welche Verhälnisse zwischen verschiedenen Erscheinungen hergestellt werden. Mir ist nun leider nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen Urteilsform und Kategorie besteht, und ob die Kategorien nun Funktionen des Verstandes sind oder Funktionen des Anschauungsvermögens…

Ich habe es bisher soweit verstanden, dass wir durch die Kategorien Erkenntnisse von der empirischen Welt gewinnen, und diese Erkenntnisse (nicht unbedingt sprachlichen) Ausdruck in unseren Urteilen von der Welt finden, welche durch die Urteilsformen entstehen. Ist das wahr?

Danke schonmal im Voraus!

Lg

Verstand vs. Anschauung
(ich bin´s mit neuem Nickname und neuer Vika. Der Nick entspricht der Aussprache meines Namens und ist auch im Alltag mein Rufname. Da „Chan“ schon vergeben war, habe ich eine andere, nicht unübliche Variante gewählt)

Hi Domi.

Mir ist nun leider nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen
Urteilsform und Kategorie besteht,

Kant unterscheidet zwölf Urteilsformen und zwölf dazugehörige Kategorien. Der Unterschied lässt sich an ein paar Beispielen zeigen.

Urteilsform „allgemein“ - Kategorie „Einheit“: „Alle Menschen sind sterblich“

Urteilsform „besondere“ - Kategorie „Vielheit“: „Einige Menschen sind Philosophen“

Urteilsform „verneinend“ - Kategorie „Negation“: „Angela Merkel ist kein Model“

Urteilsform „vermutend“ - Kategorie „Möglichkeit/Unmöglichkeit“: „Ratzinger kann ein Buddhist werden“

und ob die Kategorien nun
Funktionen des Verstandes sind oder Funktionen des
Anschauungsvermögens…

Das Anschauungsvermögen strukturiert unsere sinnliche Wahrnehmung gemäß der Anschauungsformen Raum und Zeit.

Der Verstand strukturiert das in diesen Formen erscheinende Datenmaterial gemäß der Kategorien. Diese gehören also zum Verstand.

Dazwischen liegt die Synthesis, eine Leistung des Verstandes, die das chaotische Datenmaterial erst mal in einen grundsätzlichen Kontext der Zusammengehörigkeit stellt, ehe die Kategorien darauf angewendet werden.

Gruß

Chan