Hallo allerseits!
Meine Frage bezieht sich auf das Verhältnis von Kategorien - Urteilsformen in der Kantischen Philosophie.
In einem Buch habe ich gelesen, dass der Verstand laut Kant ein „Vermögen zu urteilen“ ist, und dass man die (apriorischen) Funktionen des Verstands finden könne, wenn man die Formen findet, auf welchen sämtliche unserer Urteile beruhen (also die sogenannten Urteilsformen). Weiters steht da, dass durch diese Urteilsformen nun die verschiedenen, durch Zeit und Raum bestimmten Erscheinungen miteinander verknüpft und in ein bestimmtes Verhältnis zueinander gebracht werden, z.B. in ein Kausalverhältnis, etc.
Andererseits lese ich ein paar Seiten weiter bei den Kategorien, dass nun diese in Wirklichkeit die apriorischen Verstandesfunktionen seien, durch welche Verhälnisse zwischen verschiedenen Erscheinungen hergestellt werden. Mir ist nun leider nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen Urteilsform und Kategorie besteht, und ob die Kategorien nun Funktionen des Verstandes sind oder Funktionen des Anschauungsvermögens…
Ich habe es bisher soweit verstanden, dass wir durch die Kategorien Erkenntnisse von der empirischen Welt gewinnen, und diese Erkenntnisse (nicht unbedingt sprachlichen) Ausdruck in unseren Urteilen von der Welt finden, welche durch die Urteilsformen entstehen. Ist das wahr?
Danke schonmal im Voraus!
Lg