'Kanzleuse' braucht Grundgesetzänderung

Hallo,
stimmt es, dass die GroKo als erste Amtshandlung das Grundgesetz ändern muss? In Artikel 63 ist nur von der Wahl des Bundeskanzlers die Rede und von dem Gewählten, dem Vorgeschlagenen. Von einer Gewählten, Vorgeschlagenen oder Kanzlerin steht da nix…

Gruß
André

Hallo,
stimmt es, dass die GroKo als erste Amtshandlung das
Grundgesetz ändern muss? In Artikel 63 ist nur von der Wahl
des Bundeskanzlers die Rede und von dem Gewählten, dem
Vorgeschlagenen. Von einer Gewählten, Vorgeschlagenen oder
Kanzlerin steht da nix…

Ouhauerhauerha,

ich hoffe mal, daß Pattex-Gerd hier nicht liest, sonst hätte er nach der absurden Fraktions-/Parteidiskussion schon wieder etwas Haariges um es an denselben herbeizuziehen damit es sein Ignorieren der Realität begründet.
Ansonsten könnte die Idee wunderbar von den Körnerfresserinnen kommen, Du weißt schon, die die beim Frühstück nach der Salzstreuerin fragen.
Wir haben ja auch keine anderen Sorgen…

Bernd

Männliche Form schließt weibl. Form mit ein
Nein, es muss nichts geändert werden, vgl. „schüler“, „Studenten“ etc. Bei Sammelbegriffen sind die weiblichen Vertreter idR. mit einbezogen.

Vgl. auch „Führungskraft, die“.

Da sind auch die Männer mit gemeint, obwohl „die Führungskraft“ eigentlich weiblich ist, grammatikalisch gesehen.

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ABER der Herr Bosbach hat gesagt…
…dass man das Grundgesetz ändern müsse. Hier das Interview:
http://www.inforadio.de/radiotoread.do?subpage=null&…
Also nur dafür ist die Föderalismusreform nötig…

Gruß
André

…dass man das Grundgesetz ändern müsse. Hier das Interview:
http://www.inforadio.de/radiotoread.do?subpage=null&…
Also nur dafür ist die Föderalismusreform nötig…

Soll das jetzt witzig werden oder einfach nur langweilig?

Wenn es um zweitens geht, bist Du dem Erfolg sehr nahe.

Gruß,
Christian

Tut mir leid für dich, dass du den Humor von Herrn Bosbach nicht teilst.

Gruß
André