Kapital Betrug keine Auszahlungen sind erfolgt

Hallo Team

benötige eure Hilfe nochmals und zwar

Haben ich und 2 weitere Anleger bei einem Geschäftsmann Geld angelegt der im Online Bereich als Trader gearbeitet hat.
Ich habe dies an 2 Bekannte weiterempfohlen da man einige Renditen hätte kriegen sollen.
Zusätzlich hätte es eine Empfehlungsprovision gegeben die aber nicht an mich ausbezahlt wurde.

Mit einer Bekannte wurde ausgemacht dass sie dann die Provision bekommt wenn die ersten Auszahlungen erfolgen Rendite Provisionen etc.

Leider hat uns dieser Geschäftsmann betrogen und keinerlei Auszahlungen getätigt. Meine Bekannte möchte mich nun anzeigen bei der Polizei mit der Begründung dass ich eine Betrügerin sei weil ich diese Anlage bei dem Gesch empfohlen habe. Kann mir hier was passieren auch wenn ich keine Provisionen erhalten habe?

Danke Euch für Feedback

Hallo

Da haste Dich aber ganz schön in die Scheisse
geritten.Man weiss doch,dass man auf solche
Sachen nicht eingehen darf.
Online Jobs,wo man auf Provision arbeitet und auch
noch Geld bringen muss sind immer gefährlich.
Deine Bekannte hat das Recht Dich an zu zeigen.
Lass die Finger weg von solchen Angeboten.

Gruss
Sina

Hallo,
keine Sorge,
was Du getan hast, war gierig und dumm aber nicht strafbar

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„Kann mir hier was passieren“?
— Ich denk -nein-, da eine Betrugsabsicht kaum nachweisbar sein dürfte. Wenn die Bekannte sich für die KLAGE einen Anwalt holt und (!) der es gut meint und nicht nur auf die „Gage“ schielt, wird er vermutlich von einer KLAGE abraten.
Wenn die KLAGE kommen sollt; Anwalt holen, allein klappt das nicht.
Gruß, Mamilein, - Hans
PS:
was nicht zum speziellen Thema gehört, guugel mal unter ETF-Fonds oder lies das Buch vom KOMMER „Passiv investieren“ o. ä., dort ergibt sich: „Wer dealt, also handelt, rein und raus, hin und her, ist dumm oder überheblich“. So krass drückt er es natürlich nicht aus.
Es gibt dazu auch noch die Weisheit „Hin und her macht Taschen leer“. Mit Sicherheit voll werden nur die Taschen der Händler, Broker, Anlageberater, Fondsgesellschaften; alle verdienen am „hin und her“.

Das kommt wohl darauf an, wer das Geld der Bekannten entgegen genommen hat.
Haben die Bekannten ihr Geld direkt an den Trader gegeben, so kann Dir nichts passieren.
Im anderen Fall wird es bei einer Anzeige Ermittlungen geben und dann musst Du nachweisen wie es war.

Noch ein Tipp: Zufrieden sein mit dem was man hat. Wegen einer Rendite sollte die Gier nicht das Hirn auffressen.

Gruß - Michel

Es tut mir leid, aber hier bin ich kein Experte. Ich kann nur empfehlen, einen Fachanwalt aufzusuchen.j

MfG

tja, ich denke du solltest dir einen guten anwalt zulegen! deine empfehlung zielte ja ursächlich auf eine provisionszahlung durch den trader ab. auch wenn du die provision nicht erhalten hast, war das deine ordinäre vermittlerabsicht an deine bekannte und nicht deine gute absicht als mitmensch!! möglich das man schadensersatz bei dir holen kann / will.

derkermit

Hallo,
da Deine „tatsächliche“ Rolle bei der Empfehlung an Bekannte unklar ist, kann keine genaue Aussage getroffen werden. Sofern Dir zum Zeitpunkt der Empfehlung nicht bekannt war, dass es sich um einen Betrüger handelt, kann Dir kein Vorwurf gemacht werden. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht aber es muss auch vorwerfbar sein…
Auch wenn Deine Bekannte sauer ist, geh am Besten mit ihr zur Polizei, erstattet Beide eine Anzeige gegen den Trader und wenn Deine Bekannte will, kann sie Dich auch gleich anzeigen…Sofern der Beamte mit dem Deliktsfeld vertraut ist, wird er schon darauf hinweisen, dass es „keinen Sinn“ macht bzw. keine Straftat vorliegt…Vortäuschen einer Straftat, Verdächtigung unschuldiger usw…will ja auch keiner riskieren…
Letztlich hilft nur die Polizei, vermutlich seit ihr auch nicht die ersten Geschädigten bei diesem Trader…also traut euch und geht zur Polizei und erstattet anzeige.

§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Eine Anzeige kann man immer erstatten, aber ob es auch eine Straftat ist, ist etwas anderes. Hier würde es schon an Absatz 1 (Vermögensvorteil) scheitern. Die Anzeige würde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
mfg
W.

Hallo Werner

erstmal vielen Dank für die vielen Infos. Ich habe dies an eine Bekannte empfohlen dort Geld anzulegen da Sie zu der Zeit knapp bei Kasse war um eine Provision zu erhalten die sie dann durch mich erhalten hätte.
Ich selber habe aber auch über 3000 Euro in das Invest investiert. Anfangs hatte der Geschäftsmann in Raten ein Teil zurückgezahlt an uns alle 3 Anleger nacher nicht mehr.
Er hat dann zugegeben dass er das eingelegte Geld von uns veruntreut hat und das schriftlich per email Er hat sich bei allen entschuldigt. Die eine Anlegerin möchte nun Anzeige gegen mich machen obwohl ich selbst keine EmpfehlungsProvisionen erhalten habe und selbst investiert habe und das Geld nicht mehr zurückerhalten.

Daher die Nachfrage. Normal müsste Sie gegen den Geschäftsmann eine Anzeige machen da er das ganze Geld auf sein Konto erhalten hat.
Wir hatten dies mal über ein Inkasso versucht aber zu der Zeit war er in Insolvenz. Normalerweise kann er doch während der Insolvenz nicht so viel Geld annehmen auf sein Konto? Wo koennte man dies denn erfragen wann er in Insolvenz war und wer war sein Treuhänder?
Danke für Feedback
Schönen Sonntag noch
gruesse
Angi

Hallo Hans,

erstmal vielen Dank für die vielen Infos.
Ich habe dies an eine Bekannte empfohlen dort Geld anzulegen da Sie zu der Zeit knapp bei Kasse war um eine Provision zu erhalten die sie dann durch mich erhalten hätte. Der Trader Geschäftsmann ist seit vielen Jahren im Online Geschäft tätig.
Ich selber habe aber auch über 3000 Euro in das Invest investiert da ich ihm blind vertraut habe. Anfangs hatte der Geschäftsmann in Raten ein Teil zurückgezahlt an uns alle 3 Anleger nacher nicht mehr.
Er hat dann zugegeben dass er das eingelegte Geld von uns veruntreut hat und das schriftlich per email Er hat sich bei allen entschuldigt. Die eine Anlegerin möchte nun Anzeige gegen mich machen obwohl ich selbst keine EmpfehlungsProvisionen erhalten habe und selbst investiert habe und das Geld nicht mehr zurückerhalten.

Daher die Nachfrage. Normal müsste Sie gegen den Geschäftsmann eine Anzeige machen da er das ganze Geld auf sein Konto erhalten hat.
Wir hatten dies mal über ein Inkasso versucht aber zu der Zeit war er in Insolvenz. Normalerweise kann er doch während der Insolvenz nicht so viel Geld annehmen auf sein Konto? Wo koennte man dies denn erfragen wann er in Insolvenz war und wer war sein Treuhänder?
Danke für Feedback
Schönen Sonntag noch
gruesse
Angi … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Wenn du nicht wusstet, dass die ganze Sache ein Fake ist, wird dir auch nichts passieren. Im Endeffekt bist du selbst Opfer und solltest die Sache ebenfalls anzeigen. Auch, um glaubhaft darlegen zu können, dass du einem Betrüger aufgesessen bist (und nicht mit ihm zusammen arbeitest).
Das Geldanlagen im Internet mit hohen Gewinnversprechen unseriös sind, wisst ihr jetzt wohl auch :wink:.

Kann ich mir nicht vorstellen, weiß es aber auch nicht sicher.

Das müsste über das zuständige Gericht erfragt werden. Eventuell mal im Netz unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de nachschauen.
mfg
W.

Ich empfehle auf alle Fälle eine Beratung durch den Anwalt. Überdies sollten Geschäfte niemals im Bekanntenkreis erfolgen. Erspart viel Ärger.

hallo ,

passieren kann dir erstmal nichts ,denn anzeigen kann man erstmal alles die ermittlungen macht die polizei und die leiten ihre ergebnisse dann an die staatsanwaltschaft weiter und der entscheidet ob ein betrug vorliegt und obs vor gericht geht .

im prinzip hast du ja kein betrug begangen -du wurdest ja selbst getäuscht und reingelegt -und hast das geschäftsmodell ja nur nur guten gewissens weiterempfohlen .

das einzige was du machen kannst …ist selbst anzeige gegen den dubiosen geschäftsmann zu erstatten !gruss nancy

Bin kein Jurist und würde auch keine kostenlose Rechtsberatung durchführen. Aber bei Geschäften muss man halt aufpassen, sich über die Zuverlässigkeit des Partners informieren und schriftliche Verträge abschließen. Ohne schriftliche Unterlagen ist jegliche Beweisführung schwierig bis unmöglich. Mündliche Versprechungen macht dir jeder, auch jeder Politiker, ohne dass dies einklagbar wäre. Wer keine Ahnung hat und nicht ziemlich genau weiss, was er tut, sollte es lieber lassen. Betrüger gibt es überall, und schauen wir uns doch unsere „seriösen“ Politiker usw. an !
Kann Dir leider nicht besser raten, und sieh das Geschehene als Bereicherung Deiner Erfahrungen an.
TeFi

Hallo,

das kann nur ein Anwalt genau sagen. Ich vermute jedoch, dass Du Dir da keine Sorgen machen musst.

Gruß
Der Ruhestanndsplaner