Guten Tag,
angenommen, der Versicherungsschein weist folgende Daten aus:
Versicherungssumme 50000€ (= Rückkaufwert nach 30 J. in der Tabelle der Garantiewerte), Versicherungsdauer 30 Jahre, mtl. Beitrag 100€.
Beitrag und Versicherungsleistungen erhöhen sich in 2-jährigen Abständen mit dem Steigerungssatz von 6% auf den Beitrag.
Der Versicherungsnehmer errechnet daraus eine Rendite von 2,098%p.a…
Bedeutet das nun, dass ihm dieser Prozentsatz garantiert wird, ohne dass dieser explizit ausgewiesen wurde und dass es korrekt wäre, ihn auch auf die Beitragserhöhung anzuwenden, so dass sich die Todesfall-/Erlebensfall-Leistung entsprechend erhöht?
Ist bei einer Kapital-Lebensversicherung der Versicherer verpflichtet, Leistungen zu garantieren?
In welcher Form werden üblicherweise diese Leistungen garantiert?
Gruß
Pontius