Auf Grund einer evtl. Gesetztesänderung hat sich ein Versicherungsunternehmen an einen Versicherten gewandt und bittet zum „angeblichen Vorteil“ des VN um die vorzeitige Kündigung der LV seitens des VN. Diese läuft nach über 20 Jahren sowieso in 9 Monaten aus.
Hierbei ist auch immer wieder die Rede von „Bewertungsreserven“?? Sollte der VN darauf einlassen? Leider ist auch ga rnichts mehr von dieser Gesetzesänderung zu hören.
Kann jemand helfen?
Auf Grund einer evtl. Gesetztesänderung hat sich ein
Versicherungsunternehmen an einen Versicherten gewandt und
bittet zum „angeblichen Vorteil“ des VN um die vorzeitige
Kündigung der LV seitens des VN.
Dann sollte der VN den Versicherer bitten, ihm eine Auszahlungsberechnung zum Vertragsablauf zukommen zu lassen. Und natürlich auch eine Auszahlungsber. zum derzeitigen ( - 9 Monate) Zeitpunkt.
Dann kann man vergleichen was für den VN sich besser darstellt, wobei man natürlich nicht die Verzinsung für die Restzeit vergessen darf.
Und bitte darauf achten, dass auch die Überschüsse in der Berchnung eindeutig dargestellt werden
Gruß Merger