Hallo Steuerfüchse.
Hatte den Fall noch nie und bin gerade einigermaßen geschockt, wie schnell aus einer bescheidenen Erstattung eine satte Nachzahlung wird
Kann mir bitte jemand bestätigen, „Ja, is halt so“ oder „Nee, das geht anders“?
Eine Arbeitnehmerin hat letztes Jahr eine einmalige Auszahlung aus einer Pensionskasse erhalten.
Die Bescheinigung der Pensionskasse meint, die Leistung wäre steuerpflichtig nach §22 Nr. 5 Satz 1 EStG, entsprechend hat die vorausgefüllte Steuererklärung die Beträge in Zeile 31 der Anlage R eingetragen.
Normaler Arbeitslohn Ehefrau: ca. 27.000 € Bruttolohn (Steuerklasse 4).
Ehemann ist seit ein paar Jahren Rentner, ca. 17.000 €, plus ca. 2.500 € aus Aushilfstätigkeit beim ehemaligen Arbeitgeber (Steuerklasse 6).
Dazu kommen noch ein paar bescheidene Kapitalerträge, ein bisschen Spenden gehen weg…
Unterm Strich berechnet das Steuerprogramm ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 32.500 €, und von der Steuererstattung kann man mit der engeren Verwandtschaft mal hübsch Essen gehen.
Jetzt kommt die Zahlung aus der Pensionskasse dazu, die die vorausgefüllte Steuererklärung als „Betriebliche Altersversorgung“ einträgt:
Kapitalabfindung aus dem Garantiekapital: ca. 24.000 €
Fondsguthaben: ca. 5.000 €
Damit steigt das zu versteuernde Einkommen auf ca. 61.500 €, mit einer entsprechenden Steuernachzahlung von ca. 9.000 €.
Kann man davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit hat, oder muss man der vorausgefüllten Steuererklärung hier ein bisschen unter die Arme greifen, weil sie - was auch immer - gar nicht wissen kann?
Gruß,
Kannitverstan