Wer sind laut Definition „Kapitaleigner einer Bank“ ? Sind Kunden mit Spareinlagen oder Girokonten ebenfalls Kapitaleigner? Wo finde ich eine amtliche Definition für diesen Begriff?
Hallo,
das lässt sich meines Wissens nicht so einfach sagen. Das kommt auf die Rechtsform der Bank an. bei einer AG sind es die Aktionäre bei einer Genossenschaft die Mitglieder. Bei einer Sparkasse ist es wieder anderst geregelt, wobei ich mir da nicht sicher bin, es waren mal die Landkreise.
Als Kunde mit Spar- oder Girokonto sind Sie nicht Kapitaleigner. Das sind die Besitzer einer Bank, wie Aktionäre oder staatliche Stellen.
Hallo Roland,
die Frage ist einfach zu beantworten.
Eigner einer Bank sind die Personen, welche mit einer Einlage die Bank gegründet haben
(also Eigentümer der Bank sind).
Aktionäre, Sparer, Girokonteninhaber sind Kunden der Bank.
Die Bank haftet daher nur in einem begrenzten Umfang mit dem Eigenkapital der Bank -
Kunden werden im Fall eines Bankrots daher nur teilweise befriedigt -
sie bekommen nur einen Teil, ihrer Ersparnisse zurück erstattet.
Nach dem Bankgesetz, haften die Kunden mit ihrem eingezahlten Geld ebenfalls gegenüber Gläubigern, obwohl sie selbst Gläubiger sind.
Die Bank kann, muss aber nicht das ihr anvertraute Geld wieder an den Anleger
(Sparer, Aktionär, Girokontoinhaber) auszahlen.
Ähnlich ist es auch im Versicherungsgesetz verankert.
Die Versicherung kann, muss aber kein Geld an den Versicherten auszahlen.
Der Trick:
Es wurden schon vor vielen Jahrzehnten HOLDINGS gegründet. Sie haben ihren Hauptsitz außerhalb Europas und sind die wahren Eigner des Geldes.
Es können aber auch Tochtergesellschaten gegründet worden sein, welche dann ebenfalls nicht haften.
Meist sind diese Tochtergesellschaften auf der gesamten Welt verteilt.
So ist es die Gerichte fast unmöglich festzustellen, wem nun was gehört.
Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort Klarheit brachte, obwohl ich auch genau das Gegenteil (Verwirrung) herbei geführt haben könnte.
Die meisten Menschen vertrauen den Banken, ohne sich die Bankgesetze überhaupt einmal anzusehen - davon leben die Banken.
Gruß
Manfred
kann ich leider nicht helfen
Hallo,
wer die Kapitaleigner sind, hängt von der Rechtsform der Bank ab. Bei einer Genossenschaft sind es die Mitglieder, bei einer Aktiengesellschaft die Aktionäre.
Unabhängig von der Rechtsform stellen Spareinlagen oder Guthaben auf Girokonten aus Sicht der Bank immer Fremdkapital dar und niemals Eigenkapital.
Hallo,
Kunden mit Spareinlagen, Girokonto und Termingelder, Tagesgelder sind keine Kapitaleigner. Kapitaleigner sind Aktionäre und Genossen die eine Aktie (Commerzbank) oder einen Genossenschaftsanteil (Volksbank) besitzen.
Was in Zypern passsiert ist geht über diese
Definition hinaus, das Kunden mit einem
Guthaben von über 100.000 € zu Kasse gebeten werden.
Aus meiner Sicht ist die die sicherste
Bankenform die Sparkassen, wobei auf einer
Sparkassse man nicht mehr wie 100.000 €
Guthaben (Girokonto, Tagesgeld, Termingeld, Sparbuch) zusammen haben sollte. Danach
kommen die Volksbanken.
PS: Bin kein Kunde der Sparkasse sondern Voba-Kunde.
Definition Kapitaleigner sollte im KWG enthalten sein.
VG
Martin
Kapitaleigner ist man, wenn man Unternehmensanteile hält, zum Beispiel Aktien oder einen Genossenschaftsanteil gezeichnet hat, nur durch Guthaben bei der Bank nicht, dann ist man Gläubiger der Bank. Wo / ob es eine amtliche Definition gibt, kann ich nicht sagen, bei Wikipedia ist es aber ganz gut erklärt.
Kapitaleigner sind die Aktionäre des Kreditinstituts, wenn diese Bank in Form einer AG geführt wird. Bei Sparkassen sind die Kapitaleigner Landesbanken und Kommunen, als Kreise und kreisfreie Städte. Bei Volksbanken sind dies die „Genossen“ der Bank, also die Mitglieder. Kunden sind keine Kapitaleigner. Sie sind Gläubiger der Bank.
Wenn eine Bank allerdings in Schieflage gerät, so dass das (Grund, Stamm-) Kapital aufgezehrt wird, kann theoretisch der Kunde dennoch seine Einlage, oder einen Teil hiervon, verlieren - da er Gläubiger ist. Allerdings gibt es in Deutschland den Einlagensicherungsfonds, der gerade Einleger schützt.
Kapitaleigner sind Beteiligte. Beteiligungen gibt es in unterschiedlichen Formen.
Kapitaleigner der Deutschen Bank AG sind die Aktionäre. Bei Volks- und Raiffeisenbanken sind es diejenigen, die Genossenschaftsanteile halten. Bei Sparkassen wiederum ist es der Landkreis.
Hier ein link zur Definition von Beteiligungen des Gabler Wirtschaftslexikons mit Verweisen zu den jeweiligen Gesetzesstellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/betei…
Wöhe erklärt ab Seite 155 die Arten der Beteiligung:
http://books.google.de/books?id=WVK2ptOO0FsC&pg=PA15…
Ich hoffe ich konnte helfen.
KapitalEIGNER sind Aktionäre etc. Also diejenigen die am Grund bzw. Stammkapital Beteiligt sind.
Wo haben Sie den Begriff „Kapitaleigner einer Bank“ denn gefunden? Eine einfach Beschreibung ist hier nicht möglich…
ist doch einfach: wenn
Du Aktien oder Geno-Anteile oder Kommanditanteile hast, bist Du Eigner. Wenn Du aber Geld dort liegen hast, bist Du Gläubiger.