Hallo!
Eine natürliche Person lebt im Ausland, ist in D beschränkt steuerpflichtig und gibt auch eine entsprechende Steuererklärung ab, da sie in D Einkünfte aus Vermietung erzielt.
Wenn diese Person noch Kapitalerträge in D bei einer deutschen Bank erzielt, von denen auch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurde, inwieweit sind diese in der Steuererklärung anzugeben und wird die Kapitalertragsteuer auch auf die fällige Einkommensteuer angerechnet (im Rahmen der Günstigerprüfung)? Oder ist mit der Kapitalertragsteuer alles abgegolten und es ist nichts mehr anzugeben?
Vielen Dank für Eure Hilfe!