Hallo Zusammen,
Person A und B haben geheiratet und Gütertrennung vereinbart. Danach übernahmen sie das Geschäft der Eltern von Person B. Anlässlich der erfolgreichen Umgründung zur OHG wird auch die Geschäftsgrundlage insofern erweitert, als Person A seine ehemaligen Vertretungen (die Person war vorher selbstständiger Vertreter für Kosmetika) „aktiviert“ und mit einbringt; Person B bringt das Geschäft ihrer Eltern mit ein.
Nun meine Fragen: Sind diese Kapitaleinlagen in Ordnung? Und können beide Geschäfte überhaupt in einer OHG zusammengefasst werden?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.