'Kapitaleinlagen' in OHG

Hallo Zusammen,
Person A und B haben geheiratet und Gütertrennung vereinbart. Danach übernahmen sie das Geschäft der Eltern von Person B. Anlässlich der erfolgreichen Umgründung zur OHG wird auch die Geschäftsgrundlage insofern erweitert, als Person A seine ehemaligen Vertretungen (die Person war vorher selbstständiger Vertreter für Kosmetika) „aktiviert“ und mit einbringt; Person B bringt das Geschäft ihrer Eltern mit ein.
Nun meine Fragen: Sind diese Kapitaleinlagen in Ordnung? Und können beide Geschäfte überhaupt in einer OHG zusammengefasst werden?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.

Hallo,

dieses wäre wahrscheinlich eher eine Frage für das Steuerbrett gewesen.

Wo sollte das Problem liegen?
Man kann in der Firma zusammenlegen, was man möchte.
Wichtig ist allerdings, dass dieses „sauber“ geschieht, d.h., die Einlagewerte sollen und müssen steuerrechtlich überprüft werden.
Das kann sowieso nur ein Steuerberater leisten.

Warum soll das aber überhaupt zusammengelegt werden?
Bei zwei Gewerbebetrieben hat man zweimal den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 €, bei einem Betrieb nur einmal.
Auch hier solltet Ihr einen Steuerberater aufsuchen, kann sonst teuer werden.

Gruß

petz