Kapitalertragsteuersatz

Hallo zusammen,

wenn ich mich nicht irre, liegt der Steuersatz bei Zinsen meines Kapitals bei 25%, sofern der Freibetrag überschritten bzw. nicht genutzt wird, richtig? Bei Wikipedia lese ich jedoch auch vom Soli, welcher derzeit bei 5,5% liegt und auf die 25% angewendet wird.

Bedeutet dieses also, dass 26,375% meiner Zinsen an den Staat abgeführt werden?

Beispiel:

Vermögen 100.000 Euro,
Zinsen 1% => 1.000 Euro,
26,357% Steuern => 263,75 Euro für den Staat ?!

Gruß U86

Ps. Es handelt sich dabei um das deutsche Steuerrecht!

Hallo,

Bedeutet dieses also, dass 26,375% meiner Zinsen an den Staat
abgeführt werden?

Beispiel:
Vermögen 100.000 Euro,
Zinsen 1% => 1.000 Euro,
26,357% Steuern => 263,75 Euro für den Staat ?!

ja, bis auf den Tippfehler stimmt das.
Ggf. kommt aber noch die Kirchensteuer dazu.

Gruß
Pontius

ja, jetzt wo du es erwähnst, sehe ich den Fehler :smile:

Danke erst einmal.

Die Kirchensteuer wird erhoben, wenn diese auch von meinem Gehalt jedes mal zahle, richtig? Wenn ich also aus der Kirche ausgetreten bin, dann zahle ich diese nicht? Woher weiß meine Bank davon?

Ich habe gelesen, dass es möglich ist, Steuern von Kapitalerträgen mit in die jährliche Lohnsteuer einzubeziehen, wann macht das einen Sinn bzw. habe ich das richtig verstanden?

Gruß U86

Guten Tag,

unter Ziffer 4 ist wohl Deine Situation beschrieben:

http://www.geldanlage-az.de/anlage-kap.html

Gruß

divo

Die Kirchensteuer wird erhoben, wenn diese auch von meinem
Gehalt jedes mal zahle, richtig? Wenn ich also aus der Kirche
ausgetreten bin, dann zahle ich diese nicht? Woher weiß meine
Bank davon?

Falls ein Kapitalanleger seiner Bank seine Konfession nicht mitgeteilt hat, weiß diese auch nicht, ob er Kirchensteuer zahlt oder nicht. In diesem Fall würde sie die Kirchensteuer nicht abführen.
Gehört der Anleger aber einer Kirche an, die Kirchensteuer erhebt und teilt er dies seiner Bank mit, führt sie die Kirchensteuer ab.
Falls er dies seiner Bank nicht mitgeteilt hat, führt sie diese Steuer nicht ab und er müsste dann seine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und 8 bzw. 9% der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer zahlen.

Ich habe gelesen, dass es möglich ist, Steuern von
Kapitalerträgen mit in die jährliche Lohnsteuer einzubeziehen,
wann macht das einen Sinn bzw. habe ich das richtig
verstanden?

Auch wenn keine Verpflichtung bestehen sollte, die EStE inkl. Angabe der Kapitalerträge abzugeben, wäre dies z.B. dennoch sinnvoll bei einem Grenzsteuersatz von unter 25%, um sich ggf. einen Teil der abgeführten Abgeltungssteuer zurückzuholen.
S. auch:
http://www.test.de/Grenzsteuersatz-Was-eine-Lohnerho…