Liebe/-r Experte/-in,
Mit Versicherungsabschluss von 1999 hatte meine Frau bis zum 15.12.2011 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Vorsorge Lebensversicherung Luxemburg laufen. Diese haben wir vorzeitig Ende 2011 nach 12 jähriger Laufzeit gekündigt, dabei wurde zusätzlich ein strammer Stornoabzug von circa 100 € zum Abzug gebracht, zum anderen haben wir auch nur etwa die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurück erhalten.
Eine Nachfrage bei der BaFin ergab dass am Abzug der Stornogebühr durch die Versicherung nichts zu beanstanden sei.
Nun habe ich kürzlich in der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ gelesen dass 2012 neue Gerichtsurteile ergangen sind, verschiedene Lebensversicherer waren dabei zu Nachzahlungen verurteilt worden, die Vorsorge war hierbei allerdings noch nicht genannt.
Wißt Ihr hierzu genaueres bzw. gbit es Ratschläge, wie
ich doch noch einen etwas besseren Anteil der eingezahlten Summe zurückbekommen könnte?
Vielen Dank.