Hallo Lebensversicherungs-Experten,
hier eine interessante Konstruktion:
Präambel (aktuelle Pressemeldungen):
„Seit 2008 müssen die Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihres Vertrags zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt werden. 2013 waren das dem Bericht zufolge rund drei Milliarden Euro. Bei hoch dotierten Versicherungspolicen kann diese Sonderzahlung deutlich mehr als zehntausend Euro erreichen. Diese Beteiligungen müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt.“ Die Gesetzesänderung soll noch in diesem Monat verabschiedet werden.
Der Fall:
Gesetzt sei der Fall, dass eine langjährige Kapitallebensversicherung (30 Jahre) 2016 mit einer erreichten Garantieleistung von 60.000 EUR fällig wird. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven sei mit 7.000 EUR angenommen.
Die Frage:
Ist es sinnvoll, vor Eintritt der Gesetzesänderung die Kapitallebensversicherung zu verrenten, was lt. Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall unter Einbeziehung der jetzigen Beteiligung an den Bewertungsreserven möglich wäre?
Oder lieber die Fälligkeit 2016 abwarten?
Danke für erläuterte Meinungen!
Gruß,
Steinspecht