Kapitallebensversicherung Steuerbegünstigung gefährdet nach Kündigung BU?

Hallo zusammen,

ich habe 1997 eine Kapitallebensversicherung mit BU (Kombiprodukt) bei MLP abgeschlossen. Da die BU Versicherung noch mit einer abstrakten Verweisung war (Rechtssprechung hat sich geändert, aktuelle Produkte sind besser) habe ich mir letztes Jahr eine neue BU Versicherung gesucht. Die Auskunft meiner bisherigen Versicherung war: ich kann sie ohne Probleme kündigen.

Das habe ich jetzt gemacht und von der Versicherung den Hinweis bekommen, dass jetzt nach dem Alterseinkünftegesetzt die Steuerbegünstigung gefährdet ist. Für meinen alten Vertrag hatte ich immer ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung einkommensteuerrechtlich gebünstigt ist, weil der Todesfallschutz mindestens 60% der gesamten zu zahlenden Beiträge beträgt.

Mir hat jetzt die Versicherung angeboten, dass ich die BU ausschließe, diese aber ohne Beitragszahlung weiterläuft aus dem angesparten Kapital. Das will ich nicht, weil ich ja eine neue habe und das alte Recht nicht optimal ist.

Wenn ich jetzt komplett einstelle, dann würde sich die Erlebensfallsumme steigen und das wäre schädlich für die Steuerbegünstigung. Ich könnte aber beim Finanzamt versuchen wieder eine Bestätigung zu bekommen. Näher konnte mir die Versicherung den Sachverhalt nicht erklären. Weder an wenn ich mich beim FA wenden muss noch was für eine Bestätigung ich genau brauche.

Ich habe es trotzdem beim FA versucht und bin bisher gnadenlos abgeschmättert worden. Solange ich nicht den Namen der Bestätigung habe, können sie mir nicht helfen.

Ganz ehrlich, ich verstehe das gesamte Konstrukt noch nicht und habe das Gefühl, dass die Versicheurng mich nicht wirklich gut berät. Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen? Ohne das alles zu verstehen, kann ich schlecht eine vernünftige Entscheidung treffen.

Hallo… wenn Du nur die BU kündigst und der Hauptvertrag unverändert weiterläuft, gibt es keine Steuerschädlichkeit.

Die BU aus dem Hauptvertrag weiterzuzahlen macht ja keinen Sinn, da sie dann ja weiterläuft und eben nicht gekündigt ist… ausserdem wäre das eine Änderung des Hauptvertrages und somit steuerschädlich.

Warum versuchst Du das Problem mit der Versicherung alleine zu lösen und lässt Dich nicht einfach von Deinem MLP-Berater beraten? Der weiss sicher, wie die beste Lösung aussieht…

LG

Uuuh, da musste ich aber auch erst einmal überlegen was du meinst. Der Vertrag ist aus 1997 und damit noch vor der Steuerreform abgeschlossen worden. Dies bedeutet für dich, dass dein Geld irgendwann (nach min. 12 Jahren, spätestens zum Ablauf) steuerfrei ausgezahlt wird. Solltest du jetzt etwas an dem Haupt-Vertrag verändern, verlierst du diese Steuerfreiheit. Das ist vermutlich das, was MLP meint. Die gehen davon aus, dass du deinen Beitrag unverändert lässt. Der „alte“ Beitrag, den du monatlich zahlst, setzt sich ja aus einem Sparanteil für deine Kapitallebensversicherung und deiner Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen. Nimmst du jetzt deine BUZ heraus (stellst sie also quasi beitragsfrei) UND veränderst NICHTS an deinem Beitrag, dann steigt ja der Anteil für deine Kapitallebensversicherung. Das hätte zur Folge, dass du etwas an dem Hauptvertrag geändert hast, also deine Erlebensfallsumme steigt, und du somit deine Steuerfreiheit verlierst. Mach es so, dass du deine BUZ beitragsfrei stellst, den Beitrag dafür aber NICHT weiterzahlen möchtest. Dann gilt dies nicht als Änderung und du behältst deine Steuerfreiheit. Mal als Beispiel: Du zahlst 100 € monatlich, davon sind 60 € für deine Kapitallebensversicherung und 40 € für deine BUZ. Die BUZ stellst du nun beitragsfrei ohne den Beitragsanteil jetzt auf deine Kapitallebensversicherung aufzustocken, dann verbleiben bei dir monatlich nur noch 60 € die du zahlst. Und alles ist gut. Da du ja eine neue BUZ hast, hast du somit schon mal 40 €, die du für deine neue Versicherung einsetzen kannst. Ich hoffe, dass es einigermaßen verständlich war.

Danke, für deine Antwort.

Ich habe seit langem keinen persönlichen MLP Berater mehr. Als ich dann die angegebene MLP Hotline angerufen habe, haben diese mich an die Versicherung direkt verwiesen. So viel zum Thema Beratung.

Kannst du mir sagen, wie die Steuerschädlichkeit auswirkt? Was genau muss ich versteuern? Den kompletten ausgezahlten Betrag (Erlebensfallsumme)? (Ich habe die Möglichkeit eine Rente oder eine Einmalzahlung zu wählen.)

Wenn du den Hauptvertrag unverändert lässt, bekommst du deine Rente oder deine Einmalzahlung steuerfrei ausgezahlt. Solltest du den Hauptvertrag ändern, in deinem Fall den alten Beitrag belassen und somit deine Erlebensfallsumme erhöhen, versteuerst du den sog. Ertragsanteil. Die Auszahlung einer Rente sieht dann auch noch wieder anders aus. Wie hoch der ist kann ich dir nicht genau beantworten. Da müsstest du dann eher deinen Steuerberater fragen. „Der Wechsel in der Besteuerung von Renten (Alterseinkünften) erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2040, weil bisher nicht alle Altersvorsorgeaufwendungen voll steuerlich geltend gemacht werden konnten. So wird seit dem Jahr 2005 ein immer größer werdender Teil der Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer befreit und im Gegenzug der Besteuerungsanteil der darauf beruhenden Renten bei Bezug im Alter erhöht.“: aus Finanztip v. 13.12.2012. Ich persönlich würde es nicht machen, auch wenn die Zinsen in deinem alten vertrag sicherlich nicht schlecht sind. Nur verlierst du für den gesamten Vertrag die Steuerfreiheit.