Hallo zusammen,
ich habe 1997 eine Kapitallebensversicherung mit BU (Kombiprodukt) bei MLP abgeschlossen. Da die BU Versicherung noch mit einer abstrakten Verweisung war (Rechtssprechung hat sich geändert, aktuelle Produkte sind besser) habe ich mir letztes Jahr eine neue BU Versicherung gesucht. Die Auskunft meiner bisherigen Versicherung war: ich kann sie ohne Probleme kündigen.
Das habe ich jetzt gemacht und von der Versicherung den Hinweis bekommen, dass jetzt nach dem Alterseinkünftegesetzt die Steuerbegünstigung gefährdet ist. Für meinen alten Vertrag hatte ich immer ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung einkommensteuerrechtlich gebünstigt ist, weil der Todesfallschutz mindestens 60% der gesamten zu zahlenden Beiträge beträgt.
Mir hat jetzt die Versicherung angeboten, dass ich die BU ausschließe, diese aber ohne Beitragszahlung weiterläuft aus dem angesparten Kapital. Das will ich nicht, weil ich ja eine neue habe und das alte Recht nicht optimal ist.
Wenn ich jetzt komplett einstelle, dann würde sich die Erlebensfallsumme steigen und das wäre schädlich für die Steuerbegünstigung. Ich könnte aber beim Finanzamt versuchen wieder eine Bestätigung zu bekommen. Näher konnte mir die Versicherung den Sachverhalt nicht erklären. Weder an wenn ich mich beim FA wenden muss noch was für eine Bestätigung ich genau brauche.
Ich habe es trotzdem beim FA versucht und bin bisher gnadenlos abgeschmättert worden. Solange ich nicht den Namen der Bestätigung habe, können sie mir nicht helfen.
Ganz ehrlich, ich verstehe das gesamte Konstrukt noch nicht und habe das Gefühl, dass die Versicheurng mich nicht wirklich gut berät. Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen? Ohne das alles zu verstehen, kann ich schlecht eine vernünftige Entscheidung treffen.