Kaputte Fritzbox kurz vor Vertragsende/-Kündigung

hallo,
ich hatte von Mai 2011-Mai 2013 eine Doppelflat bei 1&1.Gekündigt hatte ich fristgerecht zum 6.5.13.Im April 2013 ging die Fritzbox kaputt.Ich bin Rollifahrer,querschnittgelähmt,nahm zu dieser Zeit regelmässig Opiate gegen
Schmerzen+andere Medis,hatte entweder eine epileptischen Anfall und/oder Spastik und bin mit dem Rolli entweder drübergefahren und/oder draufgefallen.Dies war also kurz vor Vertragsende.
Ich teilte dies 1&1 mit und bat um eine neue Fritzbox.Die teilten mir erstmal mit,dass die 2-jährige Garantiezeit abgelaufen wäre und dass „dass die Übersendung eines neuen Gerätes lediglich unter der der Voraussetzung der Rücknahme der zum 6.5.13 vorgemerkten Kündigung sowie eines Tarifwechsels oder der Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate möglich ist.Dieses Angebot haben Sie jedoch nicht angenommen,so dass Sie f.d.Ersetzung der Hardware selbst Sorge tragen mussten.Eine entsprechende Bestellung  haben Sie bei unserer Kundin vorgenommen“(die nachfolgend erwähnte für 49,99€)-Zitat vom Inkassodienst.
Ich teilte denen mit,dass ich den Vertrag nicht verlängern will,dass ich aber dringend eine Fritzbox benötige,da ich aufgrund meiner gesundheitl.Situation auf Internet+Telefon angewiesen bin.Dann wurde zuerst versucht,mir einen neuen Vertrag anzudrehen,dann mir eine neue zu verkaufen(glaube,so um die 150€? oder so),schließlich bekam ich einen anderen Mitarbeiter ans Tel.,der mir eine alte für 49,99€ zuschickte.Bezahlen konnte ich aber trotzdem nicht,da ich lediglich Grundsicherung beziehe und etl.gesundheitl./medizin.notwendige Dinge selbst bezahlen muss und mir Zahlungen einfach nicht möglich waren,auch weil ich in dieser Zeit massive gesundheit.Probleme hatte und noch habe.
Also ging der Vorgang zum Inkassounternehmen und die Schuld beträgt mit deren Gebühren mittlerweile 145€.Nachdem ich denen neulich meine finanz.Sitaution erklärt hatte,sind die bereit,mit einem Vergleich von 90€ die Angelegenheit zu beenden.
Ist der Satz im Brief des Inkassounternehmens „die Forderung ist demnach vollumfänglich berechtigt“ also unstrittig!?
Oder hätte mir damals im April 2013 trotz meiner Kündigung,der abgelaufenen Garantiezeit und des(krankheitshalber)selbst verschuldeten Schadens a.d.Fritzbox damals 1&1 kostenlos eine neue(gebrauchte) Fritzbox zur Verfügung stellen müssen,weil der Vertrag ja noch lief,wenn auch nur noch für ein paar Wochen?
Würde es also Sinn machen,die Zahlung der 90€ zu verweigern?

Gruß A.

Hallo!

So viel Worte um eine so klare Sache ?

Man zerstört das Gerät(absichtlich,fahrlässig,unglücklich,zufällig…) und was verlangt man da vom Anbieter ?
Selbst wenn Gerät mit der Monatsgebühr mitgemietet wäre ist doch sicherlich kein kostenloser Ersatz zu erwarten.  Jedenfalls gibts keinen Rechtsanspruch.
Was man beschädigt muss man ersetzen oder sich eben selbst neu beschaffen.

Und dann gekommt man ein kostengünstiges Ersatzgerät und zahlt nicht ?

Mag ja sein ,man ist gesundheitlich schlecht dran und hat so viele Probleme,die man selbst nicht erleiden möchte. Aber so gehts doch wirklich nicht !

Mfg
duck313

Hallo,
die Garantie beinhaltet nur die kostenfreie Reparatur bzw. Austausch einer Sache, die bereits bei Auslieferung einen Mangel hatte.
Bis 6 Monate nach Auslieferung liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass die Sache nicht bereits bei Auslieferung einen Mangel hatte. Gerne ignoriert wird bei „normalen“ Leuten, dass sich die Beweislast nachher umkehrt. Wird ein Mangel nach 6 Monaten offensichtlich, so liegt die Beweislast beim Käufer.

Du schreibst, dass Du drübergefahren bzw. draufgefallen bist. Heißt der Defekt hängt mit Sicherheit nicht mit einem Mangel bei der damaligen Auslieferung zusammen.
Folgt, der Schaden ist nicht von der Garantie (bzw. Gewährleistung) abgedeckt. Bin zwar kein Jurist - es sieht aber recht eindeutig so aus, das Du zumindest um die Zahlung des ursprünglichen Betrag nicht herum kommst. Egal, wie Deine persönliche Befindlichkeiten sind.

Ggf. könntest Du nur um die höheren Kosten herum kommen. Wenn Du bei der ersten Rechnung bereits (mögilchst schriftlich mit Einschreiben) Einspruch gehalten hast und 1&1 trotzdem ein Inkassounternehmen beauftragt hat.
Sofern ein schriftlicher Einspruch erteilt wurde die Empfehlung, lediglich den ursprünglichen Betrag überweisen.

Sofern kein schriftlicher Einspruch erteilt wurde die Empfehlung, zügig das Angebot anzunehmen - es kann nur massiv teurer werden.

MfG
Roland

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung - dann frag da mal nach.
Ich kann da leider nichts zusagen.
Bitte Ergebnis schreiben

bitte vielmals um Entschuldigung,dass „so viel Worte“ um eine für dich viell."so klare Sache"ein paar min.deiner kostbaren Zeit gekostet haben.Ich verlange gar nichts vom Anbieter,ich habe mir lediglich erlaubt,diesbzgl.eine Frage zu stellen(und selbige so prägnant wie möglich formuliert)-dafür ist meines Wissens dieses Forum da.Was hier fehl am Platz ist,sind Belehrungen a la „Aber so gehts doch wirklich nicht !“

Also ich kann mich den Ausführung nur anschließen. Du hast bereits so viel Kulanz seitens 1&1 erfahren und verweigerst dann noch die Zahlung. Da fehlen mir die Worte