Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Brett…
Laut Wikipedia ist „Karlsbader Oblate“ eine seit 2011 geografisch geschützte Bezeichnung, nachdem es zuvor einen Rechtsstreit zwischen D und CZ darüber gab.
Nun finden sich aber in div. Supermärkten und Discountern „Karlsbader Oblaten“ eines Herstellers, der laut Schachtelaufdruck „Made in Germany“ im schönen Dillingen ad Donau produziert und jährlich DLG prämiert wurde.
Wie darf ich mir daher den geografischen Schutz vorstellen? Ich meine „Nürnberger Bratwürste“ dürfen doch auch nur in Nürnberg hergestellt werden, Champus nur in der Champagne, Parmesan usw. Wieso geht aber dann die Produktion von „Karlsbader Oblaten“ 500km weit von Karlsbad weg?
Danke.