Karrierestufen für 'Vollmachten'. Handlungsvollmacht

Hallo,

ich bin auf der Suche nach den einzelnen ‚Karrierestufen‘ für Vollmachten.
Was kommt nach Handlungsvollmacht und wie geht es weiter?

Danke für Rat!

Einzelvollmacht
Artvollmacht
Handlungsvollmacht
Prokura

Danke!
Was ist mit Direktor, stv. Direktor usw.?

Ich bin mir nicht sicher, ob das eine firmenspezifische Rangfolge ist oder eine allgemein gültige…

Viele Grüße

Direktoren auch deren Stellvertretung müssen ja nun nicht unbedingt die Prokura innehaben, die einer gesetzlichen Regelung unterworfen ist:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/prokura.html ramses90

Ein Direktor ist eine betriebliche Hierarchiestufe, die Vollmachten dagegen sind Begriffe aus dem Recht. Aber ein Direktor hat üblicherweise eine Handlungsvollmacht oder ihm wurde Prokura erteilt.

grundsätzlich richtig ist dass da ein Unterschied besteht

ergänzend:

  • Direktor ist entweder eine Hierarchiestufe oder „nur“ ein Titel (wobei das bei den meisten einheitlich, wenn a dann auch b, ist - bei großen Firmen kann es da Abweichungen geben)
  • Direktor hat nicht immer Handlungsvollmacht - auch hier wieder: bei großen Firmen laufen reihenweise Direktoren rum die keine HV oder Prokura haben

ist halt alles firmenindividuell und bei den einen so geregelt und bei anderen anders