ich habe eine VK - Vers. mit EUR. 300,00 Selbstbeteiligung,
nun habe ich einen selbst verschuldeten Schaden an meinem Fahrz.
die Rep. - kosten belaufen sich auf ca. EUR. 900, um nun die die Höherstufung zu umgehen möchte ich den Schaden
über einer „günstigerigen Reparatur“ des Schadens selbst begleichen, was „NUR“ die Hälfte des Betrages ausmacht.
was bezahlt die Vers. nun ?
Nichts anderes wie vorher.
Sie zahlt z.B. 450 € - 300 € SB = 150 € Erstattung und Höherstufung.
Wenn die sparen willst dann melde den Schaden gar nicht und repariere es selbst (was ja offenbar möglich ist) oder repariere gar nicht . Kleine Delle wäre ja verschmerzbar.
MfG
duck313
Du kannst auch rechnen oder mit einem Kaskorechner der Autoclubs rechnen lassen, bei welcher Schadenhöhe es sich „lohnt“ nicht über die VK abzurechnen.
Also wie sich Mehrkosten durch Höherstufung über die Zeit auswirken.
Ich habe den Eindruck Du denkst, je weniger die Versicherung zahlen muss, desto weniger wirkt es sich auf die Höherstufung aus ?
Das stimmt nicht, sie stuft hoch egal ob Schaden klein oder groß.
Nur bei Glasbruch (Teilkasko) gibt es den Sonderfall, dass man Glasreparatur statt Tausch meist voll bezahlt bekommt ohne Selbstbeteiligung .
ja, die Versicherungen sind da sehr konsequent, fährt man aber „Jahrelang“ ohne herum !!
so ist das eben, vor allen Dingen, wie lange geht diese „Höherstufung“ überhaupt, da habe ich so gar keine Ahnung davon
Moin,
von der Hochstufung hast Du (mindestens) solange was, bis Du auf die günstigsten Prozente herunter gestuft wirst. Wenn man nicht schon einen richtig hohen SFR hat, muss man in meinen Augen bei einer Schadenhöhe von 900 Euro, von denen 300 Euro SB eh nicht gezahlt werden, gar nicht erst überlegen, ob sich eine Meldung an die Versicherung lohnt.
Beste Grüße
Guido